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Zntelliaenz-Blatt

der freien Siadt Frankfurt. verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

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Jg 182. Dienstag den 4. August 1863.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

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Ueberblick der GreignMe im Gebiete der politischen

und materiellen Interessen.

Frankfurt, 4. August. Das in der Bundestagssitzung vom 9. Juli bet der Ab­stimmung über die Ausschußanträge bezüglich der holsteinischen Angelegenheit abgegebene Votum Badens lautet dahin: Die großherzogl. Regierung kann den Anträgen der vereinigten Ausschüsse, daß bei dem neuerlichen Auftreten der köntgl. dänischen Regierung in den deutschen Herzogtümern und gegen den deutschen Bund dieser zur Wahrung seiner Rechte und seiner Autorität jetzt handeln müsse, nur vollkommen beipfltcht-n; sie hat es für ihre Pflicht gehalten, die mögliche Consequenzen der zu fassenden Beschlüsse reiflich zu erwägen, glaubt aber bei Beurtheilung der zwei Wege, welche zu einem Vor­gehen der Bundesversammlung in der jetzigen entscheidenden Lage der dänisch deutschen Angelegenheit in Antrag gebracht sind, für den von der großh. oldenburgischen Regie­rung in dem am 30. April d. I. gestellten Anträge bezeichneten sich aussprechen zu müssen. Nachdem die königl. dänische Regierung, nach jahrelanger Nichterfüllung ihrer in den Jahren 1851/52 den beiden deutschen Großmächten gegebenen und vom Bunde acceptirten feierlichen Zusagen, nunmehr den traktatmäßigen Charakter derselben ganz in Abrede zu stellen sucht und durch eine Reihe von Regierungs-Akten, insbesondere die neueste köntgl. Bekanntmachung vom 30. März d. J. von jenen förmlichen bundesmäßi­gen und internationalen Verpflichtungen sich offenbar losgesagt hat, vermag die großh. Regierung von einer nochmaligen Aufforderung an das kopenhagener Cabtnet, den Weg des Rechtes zu betreten, einen Erfolg nicht zu erwarten und sieht in der Verfolgung des in Aussicht genommenen Executionsverfahrens auf der Basis von durch Dänemark hinweggeleugneten Grundlagen nur das Beharren auf einem Wege, der u. A. auch mit großen Nachtheilen für die deutschen Herzogthümer verknüpft scheint und das wünschens- werthe Ziel nicht erreichen lassen wird. Die großh. Regierung glaubt, daß nach dem Vorgehen der königl. dänischen Regierung, ein Zurücktreten des deutschen Bundes von den Stipulationen von 1851/52 auch seinerseits gerechtfertigt und ein Zurückgehen auf den durch Art. III des berliner Friedens gewahrten alten Rechtszustand der deutschen Herzogthümer allein eine endliche befriedigende Lösung der obschwebenden Fragen offen halten könnte. Die großh. Regierung hätte sich daher mit Befriedigung einer Beschluß- Wng der h. Bundesversammlung im Sinne des von der großh. oldenburgischen Re-