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Zntelltgeuz Blatt

der freien Madi Frankfurt, ^^

verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgafle 21.)

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^ 166. Donnerstag den 16. Juli__________1863.

Uebevblick der Creignisse im Gebiete der politische« und materiellen Interessen.

Frankfurt, 16. Juli. Zu dem am 9. d. gefaßten Bundesbeschlusse in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit find die Vorschläge des Grafen Ruffell in der Weise berücksichtigt, daß eS Dänemark freigestellt ist, ob eS die Einleitungen zu der von ihm verlangten, alle Theile in einem gleichartigen Verbände vereinigenden Gesammt- verfaffung in vollständiger Ausführung der Vereinbarungen von 1851/52 oder auf Grund­lage der englischen Vermittlungsvorschläge treffen wolle, [ße^tere sind in folgende vier principielle Punkte zusammengefaßt: 1) Holstein und Lauenburg erhalten die von dem deutschen Bunde für sie geforderten Einrichtungen; 2) Schleswig erhält da« Recht der Selbstverwaltung und wird in dem Reichsrathe nicht vertreten; 3) ein Normal« budget wird vereinbart mit Dänemark, Holstein, Lauenburg und Schleswig; 4) jede außerordentlich« Ausgabe wird zur Bewilligung vorgelegt der dänischen Vertretung und den besondern Ständen von Ho!stein-Lauenburg und Schleswigs Die vereinigtenAus- schüffe lassen sich in ihrem jenem Bundesbeschlusse zu Grunde lregenden Berichte über die englischen Vorschläge u. A. wie folgt aus: „Wenn die Vorschläge des Grafen Russell sich nur oder doch vorzugsweise auf Holstein und Lauenburg bezögen, würden sie nicht geeignet sein, der hohen Bundesversammlung vorgelegt und von ihr in Erwägung ge­zogen zu werden. Denn die auf diese beiden Herzogthümer als solche sich beziehenden Verfassungsfragen sind eine reine Bundesangelegenheit, für welche die bohr Bundes­versammlung ihre ausschließliche Competenz stets gewahrt bat, und unter keiner Voraus­setzung aufgeben oder auch nur beschränken lassen könnte. Der großbritannische Herr Staatssekretär hat aber diesen Grundsatz selbst ausdrücklich anerkannt, und seine Vorschläge beziehen sich hauptsächlich auf das Herzogthum Schleswig und auf die Gesammlvcrfassung der dänischen Monarchie. Dieselben bewegen sich also auf dem Gebiete der internationalen Rechtsverhältnisse und können somit von der hohen Bundes Versammlung ohne Beeinträchtigung ihrer Cowyetenz in Erwägung gezogen werden. Zu solcher Erwägung wird dieselbe aber um so mehr geneigt sein, als jene Vorschläge von dem Minister einer Großmacht ausgrhen, mit welcher der Deutsche Bund stets in den ungetrübtesten Beziehungen gestanden hat und unverkennbar auf un­befangener, für alle Theile wohlwollender Gesinnung, sowie auf dem aufrichtigen Wunsche beruhen, zu einer friedlichen Ausgleichung beizutragen." Da jedoch Dänemark für's Erste die Vorschläge des britischen Cabinets entschieden abgelehnt hat, so erachteten zwar die Ausschüsse eine Erörterung derselben im Einzelnen nicht an der Zeit, wohl