Einzelbild herunterladen
 

freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 164. Dienstag den 14 Juli 1863.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Heberbltd? der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 14, Juli. (Zur Zollvereins frage.) Zur Vervollständigung der in der letzten Zett durch die Zeitungen zu allgemeiner Kenntniß gelangten Acten, stücke zu den schwebenden Zollvereins Verhandlungen theilen wir die Erklärung mit, welche der k. sächsische Bevollmächtigte auf der General-Zoll confe- renz zu München in der Sitzung vom 5. Juni abgegeben hat. Sie lautet:

„Die k. sächsische Regierung hat sich bereits in ihren Noten an die k. k. österreichische und k. preußische Gesandtschaft in Dresden vom 21. August v. J. — unter vollständiger Wahrung des Standpunktes,welchen sie durch ihren eventuellen Beitritt zudem im Namen des Zollvereins mit Frankreich abgeschloffenen Handelsvertrag« eingenommen hat — für eine eingehende und sachliche Prüfung der österreichischen Vorschläge vom 10. Juni v. I. und für die baldige Einleitung specieller Verhandlungen über die letzteren mit der k. k. Re­gierung ausgesprochen. Sie hält an dieser Erklärung auch jchr noch fest, einmal, weil sie auf Grund des Vertrages vom 19. Februar 1853 eine Verbindlichkeit des Zollver­eins zu Verhandlungen mit Oesterreich wegen Herbeiführung weiterer Verkehrserleichte­rungen als bestehend ansieht, und sodann, weil sie die Hoffnung nicht aufgeben kann, daß eS gelingen werde, noch sebr wett gehende und beiden Theilen vortheilhafte Erleich­terungen in dem Verkehr« mit Oesterreich zu erreichen, ohne deßhalb die, wenigstens vom Standpunkte der sâchsischenJnteressen aus, hochanzuschlagenden Vortheile des obenerwähnten Handelsvertrages aufopfern zu müssen. Die sächsische Regierung glaubt aber auch, daß es zum Beginn solcher Verhandlungen eines besonderen 'Beschlusses der Generalconferenz — ganz abgesehen von den formellen Bedenken, welche der Competenz derselben entgegengestellt werden können — gar nicht erst bedarf, weil sie die Verpflichtung des Zollvereins zu derartigen Verhandlungen mit Oesterreich überhaupt, dem Obigen nach, als zweifellos betrachtet und man sich, ihrer Ansicht nach, im Laufe dieser Verhandlungen gar nicht wird entbrechen können, auch die österreichischen Vorschläge vom 10. Juli v. I. in den Bereich derselben zu ziehen. Die k. sächsische Regierung erklärt sich daher zur Theilnahme an solchen von Preußen, Baiern und Sachsen zu führenden Verhandlungen mit Oesterreich hierdurch wiederholt und zwar auch für den Fall bereit, daß bei der gegenwärtigen Generalconferenz ein