Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt , verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jg 156. Samstag den 4 Juli 1863.
Heberbitcf ber Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Kva«?f«rt, 4. Juli. (Bayerische Depesche und Punctattonen vom 18. Juni.) Wir geben nachstehend den vollen Wortlaut der Depesche, welche das königlich bayerische Cabinet am 18. vorigen Monats an die in näherer Beziehung zu ihm stehenden Regierungen erlassen hat, nebst den derselben beigefügten Punctationen zu einer vorläufigen Vereinigung über die Zollvereinsverträge : Am 5. Juni hat in München bei der Generalcorfsren; die erste Verhandlung über den von Bayern im der Denkschrift vom 25. April näher entwickelten Antrag bezüglich der österreichischen Zollpropositionen vom 10. Juli v. I. stattgefunden und es wurden von sämmtlichen Conferenzbrvollmächtigten Erklärungen abgegeben, deren Inhalt bereits auf direktem Wege zur Kenntniß der--Regierung gelangt sein wird. Von denjenigen Erklärungen, welche nicht mit der Auffassung der k. bayerischen Regierung überetnstim- men, ist zunächst jene des k. preußischen Bevollmächtigten von Bedeutung, nnd die k. bayerische Regierung glaubt daher vorläufig auch nur diese ins Auge fassen und zum Gegenstände weiterer Erörterung machen zu sollen. In dieser Erklärung ist folgende Stelle die entscheidende: „Die Fortsetzung des Vereins unter Aufrechthaltung des mit Frankreich geschlossenen Vertrages, und die Regelung der Verhältnisse des in seinem Fortbestände gesicherten Zollvereins zu dem österreichischen Kaiserstaate ist und bleibt das Ziel ihrer (der k. preußischen Regierung) Bestrebungen. Um diesem Ziele näher zu treten, erklärt die k. preußische Regierung hiermit ausdrücklich, daß sie die Einleitungen zu den Berathungen wegen der Fortsetzung des Zollvereins alsbald nach dem Schluffe der gegenwärtigen Conferenz treffen, und rc. werde." Da nach der Natur der Sache sowohl, als nach den ausdrücklichen Erklärungen der k. k. Regierung kein Zweifel darüber obwalten kann, daß eine Aufrechthaltung des Vertrags mit Frankreich, so wie er liegt, und eine Fortsetzung des bisherigen Vertrags mit Oesterreich durchaus unvereinbar seien, und da es eben so unzweifelhaft ist, daß von Seite derjenigen Vereins- regierungen, welche jenen Vertrag entweder gar nicht, oder nur mit Modifikationen annehmen, zu können erklärt haben, auf eine Verhandlung nicht wohl wird eingegangen werden wollen, welche das Aufgeben ihres bisherigen selbstständigen Standpunktes zur vorgängigen Bedingung machen würde, so erachtet es die k. bayerische Regierung für nothwendig, eine nähere Erklärung über die Bedeutung und Tragweite jener Stelle zu verlangen, zugleich aber auch alle diejenigen Regierungen, welche bisher auf die bayerischen Propofitionkn mehr oder minder ausweichend geantwortet haben, nm bestimmtere