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Zutelligenz-Blatt

der freien M-t Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

^N 152. Dienstag den 30. Juni

1863.

UeberbttS der Greigniffe im Gebiete dsr politische« «n- materiellen Interesse».

Frankfurt, 30. Juni. Nach dem, was bis jetzt über die Noten der beiden West­mächte und der Note Oesterreichs in der polnischen Frage bekannt geworden, scheint es thatsächlich, daß die „Einstellung der Feindseligkeiten" in die Forderungen der Diplo­matie ausgenommen worden ist. Wir würden dieses Wort, die „Einstellung der Feind­seligkeiten" verstehen, wenn die polnische Insurrektion sich in einer geschlossenen Masse darstellte, welche einem bestimmten Oberanführer gehorcht, der eben die Einstellung der Feindseligkeiten gebieten kann. Diesen Charakter trägt aber die polnische Insurrektion nicht. Ihr militärisches Auftreten beschränkt sich auf die Ansammlungen meistenthetls nicht untformirter Haufen, welche nach einem Zusammenstoß mit den russischen Truppen sich zerstreuen, theils in den Wäldern, theils auf den benachbarten Besitzungen der Edelleute, die sich dem Kampfe angeschlossen haben, einen Zufluchtsort finden und sich nachher wieder sammeln, um ein ähnliches Schicksal zu erleiden. Eine einheitliche Leitung aller dieser Expeditionen existirt bekanntlich nicht. Eine jede Schaar operirt auf ihre eigene Hand, und da fast kein einziges Zusammentreffen der Insurgenten mit den russischen Truppen von irgend einem wirklichen Erfolge begleitet war, so ist auch ein solches einheitliches Kommando eine Unmöglichkeit. Ist somit gar keine militärische Per. sönlichkett da, welche die „Einstellung der Feindseligkeiten" von Seiten der Insurgenten anordnen könnte, so bleibt noch die sogenannte „Nationalregierung," von welcher wir einen Augenblick annehmen wollen, daß sie den Einfluß eines Kommandirenden auf die verschiedenen Jnsuraentench-fs ausübe. Aber wenn dies der Fall ist, kennen die Regie, rungen der drei Mächte diese „Nationalregierung"? Und wenn sie, was wir bezweifeln, dieselbe kennten, so erscheint uns das Zugeständntß dieser Bekanntschaft unmöglich. Mit diesem Fugeständniß würden diè Kabinette die Verantwortlichkeit für die kommunistischen Dekrete für die Mordthaten, die Diebstähle, die im Namen dieser Regierung geschehen sind In welcher Weise wollen also die

Westmächte die „Einstellung der Feindseligkeiten" von Seiten der Insurgenten erreichen, für den Fall, daß Rußland auf diese Bedingung Eingehen sollte? Denn unter der „Ein- Selluna der Feindseligkeiten" ist doch auch offenbar dasselbe von Seiten der Insurrektion £ÄÄW Ä« w WM somit mite tot MM. »u richten hätte, würde die Frage sein, mit welchen Garantteen für das Aushören der Feindseligkeiten Seitens der Insurrektion die drei Mächte ^®^ jeltMen von Seiten der rn flschen Regierung fordern. Die gleichen Bedenken, welche