Zutelttgenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, /^^
verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden,
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. t
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
^ 138. Samstag den 13. Juni
1863.
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Frankfurt, 13. Juni. Der „Czas" welcher gegen den französischen Botschafter in Berlin nur in der Absicht Beschwerde erhob, um die öffentliche Meinung in Frankreich aufzuregen, wird jetzt Anlaß haben, seine aufstachelnden Anklagen gegen den Herzog von Montebello in St. Petersburg zu richten, denn die „Jndependance„ berichtet unter dem 28. Mai aus St. Petersburg aus guter Quelle Folgendes: „In Betreff Polens macht man hier diè Wahrnehmung, daß seit einiger Zeit viele Ausländer, Italiener, Deutsche, Franzosen, sich unter den Insurgenten befinden. Mit Rücksicht hierauf darf ich einen ganz neuen Vorfall nicht mit Stillschweigen übergehen, welcher hier in der Stadt eine ganz besondere Aufmerksamkeit erregt hat. Einige der von den Russen gefangen genommenen Franzosen, welche dem sie erwartenden Schicksal zu entgehen wünschten, haben die Vermittelung des französischen Gesandten in Anspruch genommen und ihn schriftlich um seinen Schutz gebeten. Indessen hat der Herzog von Montebello diesen Herren geantwortet, daß es ihm unmöglich sei, zu ihren Gunsten sich zu verwenden, da sie ohne Genehmigung des Kaisers Napoleon im Auslande in den Kriegsdienst getreten und deshalb genöthigt wären, das Geschick ihrer Waffengefährten zu theilen. Dieser Vorfall läßt die kluge Zurückhaltung erkennen, welche die französische Regierung der polnischen Angelegenheit gegenüber befolgt. Sollte der Herzog von Grammont in Wien nicht ein gleiches Verfahren wie der Herzog von Montebello beobachten?" — Die „Donauzeitung" bringt in einer ihrer jüngsten Nummern die Antwort Oesterreichs auf die dänische Note vom 17. April. Das Actenstück lautet:
„Weisung an den Freiherrn v. Brenner in Kopenhagen
d. d. 30. Mai 1863.
Mittelst der abschriftlich anliegenden von dem k. dänischen Gesandten, General v. Bülow, mir mitgetheilten Depesche hat daS Cabinet von Kopenhagen diejenige Note beantwortet, durch welche Ew. am 17. April d. J. in unserem Auftrage gegenüber der k. Bekanntmachung und den Verordnungen vom 30. März, die uns selbst und dem deutschen Bunde zustehenden Rechte verwahrt haben.
-» Wie schon bei früheren Gelegenheiten, so erklärt die königl. Regierung auch jetzt, daß sie sich für einen Zustand der Dinge nicht verantwortlich fühle, welchen sie als nicht auS ihrem freien Willen hervorgegangen, sondern durch die Beschlüsse des deutschen Bundes ihr aufgenöthigt bezeichnet. Ich bedauere meinerseits wiederholen zu müssen,