ZutelligenzBlatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
M 115. Samstag den 16. Mai
1863.
Ne-erbLisL -sr Greigniffe im Gebiete hr politische« «nb materiellen Jntersffen.
Frankfurt, 16. Mai. DeS Zusammenhanges wegen wollen wir einen übersichtlichen Blick auf den Gang der schleswig-Holsteinischen Angelegenheit am Bunde, seit sie daselbst wieder in den Vordergrund getreten, werfen. Zuerst begegnet uns in der Sitzung vom 16. April die Mittheilung der königlichen Bekanntmachung vom 30. März durch den dänischen Gesandten mit einer ausführlichen Motivirung, und darauf die Gegeuverwahrung des Präsidiums, der fast allseitig ausdrücklich beigetreten wurde. In der nächsten Sitzung vom 23. April machten dann Oesterreich und Preußen die gemeinschaftliche Eröffnung über ihre nach Kopenhagen gegangenen gleichlautenden Noten Dom 17. April. Bet der Verweisung dieser Mittheilung an die vereinigten Ausschüsse enthielt sich der holstein-lauenburgische Gesandte der Abstimmung. Unmittelbar darauf stellte Hannover seinen bekannten Antrag (welcher die Vereinbarung von 1851 und 1852 festhält). Bevor über den Vorschlag des Präsidiums, diesen Antrag den vereinigten Ausschüssen zu überweisen, Umfrage gehalten wurde, stellte der dänische Gesandte das Ersuchen, eine Erklärung noch vor der Abstimmung abgeben zu dürfen. Dies geschah, und gegen die in dieser Erklärung entwickelten Ansichten verwahrte sich wiederum das Präsidium und beantragte sodann, den Antrag Hannovers und auch die eben abgegebene Erklärung des Gesandten für Holstein und Lauenburg den Ausschüssen unter Bezugnahme auf den Bundesbeschluß vom 1. Mai 1862 (welcher die in der dänischen Note vom 19. März v. I. gemachten Einwendungen als unbegründet zurückwies) zuzuweisen. Bei der Umfrage traten alle Gesandtschaften, mit Ausnahme Dänemarks und der Niederlande, diesem Vorschläge bet; für Oldenburg aber wurde die etwaige Einbringung eines besonderen Antrages bezüglich der deutsch-dänischen Angelegenheit vorbehalten. Der Gesandte für Holstein und Lauenburg stimmte „unter Bezugnahme auf die soeben abgegebene Verwahrung gegen die Verweisung, wobei derselbe seiner allerhöchsten Regierung alle weiteren Rechte und etwaige fernere Erklärungen um so mehr ausdrücklich vorbehalten muß, als es bei der bloßen Verlesung des so umfangreichen Antrages unmöglich gewesen ist, alle Einzelnheiten desselben schon jetzt in gehörige Erwägung zu ziehen." Und der luxemburg-limburgische Gesandte erklärte: „Unter Beziehung auf seine in der Sitzung vom 27. März und in der Sitzung vom I. Mai
I. abgegebenen Abstimmungen kann der Gesandte auch gegenwärtig der Verweisung der königlich hannoverschen Anträge, welche auch die politischen Verhältnisse des Her- zogthums Schleswig betreffen, an die vereinigten Ausschüsse nicht bettreten." In der