Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt,
verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiMn. Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
M 1V0.Diensrag den 28. April 1863.
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Frankfurt, 28. April. (Zur dänischen Frage.) Ueber die Verhandlungen zwischen Preußen und Oesterreich in der schleswig-holsteinischen Frage, welche der Absendung der identischen Noten beider Regierungen nach Kopenhagen vorausgegangen find, wird von officiöser Seite Folgendes aus Berlin mitgetheilt: „Als die Bekanntmachungen des Königs von Dänemark vom 30. März, welche die künftigen Verfâffungsverhältnisse des Herzogthums Holstein innerhalb der dänischen Monarchie zu regeln bestimmt waren, erschienen und durch den dänischen Gesandten hier einfach mit- getheilt wurden, war es die erste Sorge der köntgl. Regierung, die bundcsmâßige und gemeinsame Behandlung dieser allgemein deutschen Angelegenheit zu wahren. Sie würde der österreichischen Regierung vorgeschlagen haben, dieselbe sofort durch ihre beiden Bundestagsgesandten in der Bundesversammlung vorlegen zu lassen, wenn nicht eine bereits angekündigte Mittheilung des Bundestagsgesandten für Holstein und Lauenburg sie dessen überhoben hätte. Doch glaubte die diesseitige Regierung diese Mittheilung nicht abwarten zu sollen, um sofort Dänemark wie dem Auslande gegenüber die Rechte Deutschlands durch einen bestimmten Schritt zu wahren. Sie schlug deßhalb in Wien vor, dieß durch einen gemeinschaftlichen und identischen Schritt ihrer beiden Gesandten in Kopenhagen zu thun. Das österreichische Cabinet theilte inzwischen hier mit, daß es sich durch seine besondere Stellung zu den Vorgängen der Jahre 1850 bis 1852 veranlaßt gesehen habe, an seinen Gesandten in Kopenhagen eine Depesche zu richten, in welcher es diesem seinen besonderen Standpunkt darlege und seine eigene Rechts- auffaffung wahre. Gleichzeitig aber erkannte es die Wichtigkeit eines gemein- fernen Handelns der beiden deutschen Mächte und eines raschen Eintretens zur Wahrung der Rechte des Bundes an, und erklärte sich zu dem von Preußen angetragenen Schritte bereit. Dieser ist nunmehr durch zwei identische Noten der beiden Gesandten an den dänischen Minister — die stärkste in solchen Fällen übliche Form — am 17. d. M. geschehen. Andererseits konnte auch die preußische Regierung den Schritt, welchen daS Wiener Cabinet durch die sofort hier mitgetheilte Depesche vom 13. d. M. gethan hatte, nur vollkommen billigen, und es für durchaus angemessen erachten, daß beide Mächte auch in gesonderten, aber wesentlich übereinstimmenden Kundgebungen