Intelligenz-Blatt
• der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Franlsurter Nachricyten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
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JE 82. Dienstag den 7. April 1863.
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Franksnrt, 7. April. (Zum Eisenbahnwesen.) Der Allg. Ztg. zufolge sind am 28. März die Eisenbahnconferenzen in München zu ihrem Schluß gelangt. Sie dauerten vom 20. bis 28. März ohne Unterbrechung. Die Verhandlungen der drei ersten Tage hatten die Einrichtung eines direkten Güterverkehrs zwischen Wien, Linz, München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Passau, Salzburg und einigen anderen bedeutenden bayerischen Orten einerseits und Rotterdam und Amsterdam andererseits zum Zweck. Die niederländischen wie die rheinischen und hessischen Bahnen haben hiebei den bayerischen Stationen dieselbe Erleichterungen gewährt, wie es sonst nur für den großen Transitverkehr geschieht. Die Transportbestimmungen sind jene des deutschen Eisenbahnvereins und die Classification dir Waaren, die bis jetzt nur in Belgien und im Verkehr Bayerns, Oesterreichs und der Rheinbahnen mit den belgischen Bahnen einzig dastehende einfachste Systemisirung. Schon mit dem 10. April soll diese Einrichtung ins Leben treten. Die Verhandlungen über Einrichtung eines directen Güterverkehrs zwischen Wien, Linz, München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Passau, Landshut, Würzburg und anderen wichtigen bayerischen Orten einerseits, dann Paris, Nancy, Reims, Epernay, Chalons an der Marne u. a. O. andererseits führten trotz der erheblichen Schwierigkeiten zum Ziel. Die hierbei festgestellten Frachtsätze beruhen für den Ex- und Import auf gleichen Grundtaxen, namentlich hat aber die französische Ostbahn weitgehende Begünstigungen für die Einfuhr von Bier, Cerealien, Hölzern und dergleichen in Frankreich gewährt. Um die Nachtheile der bisherigen Zwischenspeditionen an den französisch-deutschen Grenzorten abzuwenden und dem Publikum die Kosten dieser zur Zeit noch unvermeidlichen Vermittlung zu ersparen, werden mit Beginn der directen Versendung auch für alle weniger bedeutenden Orte feste Frachtsätze publicirt werden, zu welchen, ohne Benöthtgung eines Spediteurs an der französischen Grenze, Güter von den Eisenbahnanstalten zur directen Behandlung übernommen werden. Als Grundsatz ist bet allen Wagenladungsgütern der Wagendurchgang anerkannt und damit, neben wesentlicher Transportbeschleunigung, größere Schonung der Transportgegenstände, wie solche bei Umladung selten möglich ist, erzielt.