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der freien Stadt Frankfurt, /ST^ verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, â^^Mâ^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. rNI^Ä

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 78. Donnerstag den 2. April 1863.

Uebetbim bee Greèg«iffe im Gebiete bet politische« ««b MÄteriellen Interessen.

Frankfurt, 2. April. (Zum Handelsvertrag.) Die Crefelder Handels­kammer erstattete soeben ihren Jahresbericht pro 1862. In Bezug auf den Handelsver­trag und den Zollverein heißt es in demselben: „Das von hier aus mit erhöhter Thätigkeit betriebene Geschäft im Zollvereinsgebiet, sowie der vermehrte Export von Seidenwaaren nach England hielt die Fabrikthätigkeit, die in den ersten Monaten des JahreS erheblich gesunken war, späterhin in einem leidlichen Umfang aufrecht und lie­ferte so den Beweis, daß für die Zukunft unserer Industrie zwei Momente von her­vorragender Wichtigkeit sind, nämlick die Erhaltung des Zollvereins und die weitere Ausbreitung des handelspolitischen Systems, welches dem Handelsverträge zwischen Eng­land und Frankreich zu Grunde liegt und durch die Generalisirung des englischen Tarifs unserm Verkehr mit diesem Lande zu Gute kommt. Beide Momente fallen ihrer inne­ren Natur nach zusammen, denn beide gehen aus dem Bedürfniß freier Bewegung in großen Absatzgebieten hervor, und die Durchführung jenes hierauf abzielenden Systems, welches zu unserer Befriedigung in dem Handelsverträge zwischen Preußen und Frankreich bereits eine fernere erfreuliche Anwendung gefunden bat, ist für alle europäische Culturländer eine so zwingende Nothwendigkeit, daß der Widerstand, welchen zur Zeit noch einige Zollvereinsstaaten der Annahme jenes Vertrags entgegen­stellen, voraussichtlich der Macht der Verhältnisse weichen wird. Wir können der hohen Staatsregierung in Bezug auf den mehrfach kundgegebenen Entschluß, an diesem Ver­trag unter allen Umständen fest zu halten, nur unsere Anerkennung aussprechen, und es freut unS, daß sie in demselben auch durch das Votum des zu München abgehaltenen Hrndelstages bestärkt worden ist. Für die letzte Entscheidung der bisher noch diffentirenden Regierungen wird der Umstand unerheblich nicht ins Ge­wicht fallen, daß von den Delegirten des Zollvereins an jenem Handelstage zwei Drittel sich für den Handelsvertrag erklärten und mithin diejenigen Staaten, welche um dieses Verlages willen an der Erneuerung des Zollvereins nicht Theil nehmen, sich allen Nachtheilen einer vom nationalen Standpunkte aus verurtheilten Sonderstellung aus­setzen. Daß der Handelstag bet dieser Gelegenheit eine schwere Probe bestanden und eine große Angelegenheit durch aufklârenve Verhandlungen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt gefördert hat, muß allen an der Gründung dieses Instituts betheiligten Han- delèkammern zur Genugthuung gereichen. Die Hoffnung ist gerechtfertigt, daß sein Wirken, welches den Handelsstand zur Gemeinsamkeit und Selbstthätizkrit auregt, von