Zntelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbebörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasie 21.)
JS 70.
Dienstag den 24. März
1863.
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Ueberblick der WreignMe èm Gebiete der politische« und materiellen Interessen.
Arankfurt, 24. März. Die Frankfurter Hypothekenbank hat in diesen Tagen mit der Ausgabe ihrer Pfandbriefe begonnen. — So lange eine Hypothekenbank ihre Wirksamkeit darauf beschränkt, nur ihr Grundcapital hinauszuleihen, so wird sie zwar in einem engeren Kreise für den Grundbesitz, namentlich für die Land- wirthschaft Ersprießliches leisten können; allein sie bleibt dem andern Ziele eines richtig verstandenen Banksystems fern, nämlich der Mobilisirung des Jmmobiliarcredits. Letzteres Ziel wird erstrebt und erreicht durch die Emission von Pfandbriefen. Pfandbriefe sind auf den Inhaber lautende verzinsliche Obligationen über Beträge von z. B. 100 fl., 600 fl., 1000 fl., welche die Bank bis zu der Höhe der Summe ihrer Hypotheken hinaus gibt. Die Pfandbriefe sind somit gleichsam die Hypotheken der Bank, parcellirt in kleine Beträge mit dem Charakter eines Jnhaberpapiers. Die Summe aller Pfandbriefe muß daher immer gleich sein der Summe aller Hypotheken. Es bestehen nun bei den Hypothekenbanken rücksichtlich der Pfandbriefe zwei verschiedene Systeme. Nach dem einen zahlt die Bank ihre Darlehen selbst nur in Pfandbriefen aus und überläßt dem Entlehner den Umsatz derselben in Geld; eine solche Bank arbeitet ohne eigentliches Grundcapital. Nach dem andern Systeme zahlt die Bank ihre Darlehen in Geld auS, wozu ste eines Grundkapitals bedarf, und emittirt ihre Pfandbriefe erst, nachdem sie die Hypotheken wirklich erworben hat. Letzteres System befolgt die Frankfurter Hypothekenbank. — Wenn sie daher für eine Million Gulden Pfandbriefe creirt, aber nur für 100,000 fl. Hypotheken in ihrem Portefeuille hat, so gibt sie nur für letztere Summe Pfandbriefe aus und fährt nach und nach mit ihrer Emission fort in dem Verhältniffe, als sie weiter Hypotheken erhält. Durch die Emission solcher Pfandbriefe fließt das auf Hypotheken hinausgeliehene Grund- capital der Bank wieder an dieselbe znrück, bevor die Hypothekenschuldner selbst ihre Rückzahlungsverbindlichkeit erfüllen; es kann daher das Capital sofort wieder zu neuen Hypothekenanlagen benutzt werden. In dem Maße jedoch, alS die Hypotheken- schuldner ihre Rückzahlungen leisten, werden letztere lediglich zur Einlösung derjenigen Pfandbriefe verwendet, welche auf Grund der fraglichen Hypotheken emittirt worden find.