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der freien Fladt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition; am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

JK 36. Donnerstag den 12. Februar . 1863.

UeberbliE der GreLgnLfse im Webiete dsr politische» «nö materielle« Interessen.

Krankperl, 12. Februar. (Statistisches zum deutschen Bundes­tage.) Der unlängst zum bevollmächtigten Minister bei der Deutschen Bundes­versammlung ernannte Wirk!. Geh. Rath und Kammerherr Rudolph v. Sydow ist in der Reihe der Vertreter Preußens am Deutschen Bundestage der zehnte. Als erster Preußischer Bundestags-Gesandter muß der Staatsminister Freiherr Wilhelm V. Hum­boldt gelten, wiewohl derselbe nur an den im Monat October 1816 in Frankfurt a. M. stattgehabten Präliminar-Conferenzen Theil genommen hat und schon vor der förmlichen Eröffnung des Bundestages von seinem Posten abberufen wurde, um später den Ge- sandtschaftsposten in London zu übernehmen. Sein Nachfolger, der Staats- und Cabi- netsminister Graf v. d. Goltz fungirte vom Tage der feierlichen Eröffnung der Bun­desversammlung, den 5. November 1816, bis zum 24. Juni 1824 und kehrte dann zur Verwaltung des ihm übertragenen Ober-Marschallamtes nach Berlin zurück. Nach ihm wurde der General-Postmeister (spätere Staatsminister) v. Nagler zum Bundestags- Gesandten ernannt und versah dieses Amt, unter gleichzeitiger Beibehaltung seiner Stellung als Chef des Preußischen Postwesens, elf Jahre lang. Als Herr v. Nagler im August 1835 abberufen wurde, trat der seitherige Gesandte am Russischen Höfe, Ge­neral der Infanterie Friedrich v. Schöler, an seine Stelle. Derselbe verstarb auf seinem Posten in Frankfurt a. M. am 28. October 1840. und es wurde nunmehr, nach fast einjähriger Vacanz, unterm 5. August 1841 dem bisherigen Gesandten in London, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Freiherrn Heinrich v. Bülow, die Ver­tretung Preußens am Deutschen Bundestage anvertraut. Allein schon im März des daraus folgenden Jahres erhielt Freiherr v. Bülow den Ruf nach Berlin als Staats­und Cabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, weshalb unterm 18. April 1842 in der Person des Wirklichen Geheimen Raths und Kammerherrn Grafen August v. Dönhoff (deS jetzigen Ober-Gewand-Kâmmerers und Herrenhaus-Mitgliedes) ein neuer Bundestags-Gesandter ernannt wurde. Derselbe ward nach den März- Ereignissen des Jahres 1848 abberufen und statt seiner der Wirkliche Legations­rath und Kammerherr Guido v. Usedom unterm fünfzehnten Mai desselben Jahres als Vertreter Preußens nach Frankfurt am Main entsandt. Nach­dem am 12. Juli 1848 die Bundesversammlung ihre Wirksamkeit eingestellt hatte und die Deutsche Centralgewalt in die Hände des Reichsverwesers, Erzherzogs Johann, uber- gegangen war, kehrte Herr v. Usedom auf den ihm offengehaltenen Gesandschaftsposten