Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
»»■»»MIWWWWW.m --
(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jfé 28. Dienstag den 3. Februar 1863.
Abonnementsprets für's halbe Jahr 2fL 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.
Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
UeberbliS -er GreLgnifse im Gebiete der politische« ««- materiellen Interessen.
Kvaukfurt, 3. Februar. Im Monat December 1861 hat bekanntlich in den zum Deutschen Zoll- und Hand elsv e ret n gehörenden Landen eine Volkszählung stattgefunden, deren Resultat den Abrechnungen über die gemeinschaftlichen Zoll-Einnahmen für die Jahre 1862 bis 1864 zu Grunde zu legen ist. Das „Handels- Archiv* gibt neuerdings einen Auszug aus der amtlichen Aufstellung. Die Gesammt-Be- völkerung beträgt danach 34,670,277 Köpfe, wovon auf den östlichen Verband (Preußen, Königreich Sachse«, Thüringen, Braunschweig) 17,203,694, auf den westlichen Verband (Preußen und Luxemburg, Bayern, Hannover, Würtemberg, Baden, Kurfürstenthum und Großherzogthum Hessen, Braunschweig, Oldenburg, Nassau, Frankfurt a. M.) 17,466,583 Köpfe kommen. Für Frankfurt a. M. wird die Civilbevölkerung der Stadt vertragsmäßig 42/5fa^ gezählt, so daß für den westlichen Verband 17,709,554 Antheile berechnet werden. — Preußen allein hat eine Gesammtbevölkerung von 18,491,220 Köpfen, wovon 13,577,026 auf den östlichen, 4,914,194 aus den westlichen Verband treffen. Von der Gesammtsumme kommen auf den Civilstand 18,222,848 Köpfe (3,811,383 Familien, 5,780,281 Männer und Jünglinge über 14 Jahre, 6,112,495 Weiber und Jungfrauen über 14 Jahre, 3,197 095 männliche und 3,132,977 weibliche Kinder unter 14 Jahren), 268,372 Köpfe auf den Militärstand (14,310 Familien, 224,116 Männer und Jünglinge, 22,432 Weiber und Jungfrauen, 10,888 männliche, 10,936 weiblich« Kinder). Für die Zoll-Abrechnung geht die Bevölkerung einiger kleiner Gebietstheile, die vom Zollverein ausgeschlossen sind oder bei anderen Ländern eingerechnet werden, ab, und kcmmt die Bevölkerung einiger fremdherrlicher Gebiete und Gebietstheile hinzu, welche mit Preußen an den gemeinschaftlichen Zöllen Theil nehmen (Schwarzburg, Anhalt, Waldeck, Lippe u. s. w.) so daß sich die für Preußen in Berechnung kommende Gesammt-Bevölkerung auf 18,867,061 Köpfe stellt. Dieselbe stellt sich für das Großherzogthum Luxemburg auf 197,731, für Bayern auf 4,695,424, für das Königreich Sachsen auf 2,225,240, für Hannover auf 1,908,631, für Würtemberg auf 1,720,708, für Baden auf 1,365,732, für das Kurfürstenthum Hessen auf 710,680, für daS Großherzogthum Hessen auf 874,231, für Thüringen auf 1,069,821, für Braunschweig auf 257,624, für Oldenburg auf 238,562 für das Herzog-