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Intelligenz-Blatt

der freien jgtaht Frankfurt, yßrbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachchausgasse 21.) \S^$^^

JK 22. Dienstag den 27. Januar 1863.

Abonnementsprets für's halbe Jahr 2fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags, Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick der Greigniife im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Ura«kf«rt, 27. Januar. Die Abstimmung Preußens in der Delegirten-- Angelegenheit in der jüngsten BundeStags-Sitzung lautet wie folgt:

„Der Standpunkt, welchen die k. Regierung dem vorliegenden Anträge gegenüber eingenommen hat und festhalten wird, ist durch den k. Gesandten bereits in den ge­druckten Ausschußverhandlungen so klar und bestimmt bezeichnet, daß sie sich gegenwärtig nur zu einigen Schlußbemerkungen veranlaßt sehen kann.

Dieselben betreffen zuvörderst die formelle Seite des in Rede stehenden Antrages: Die k. Regierung legt von vornherein dem Project einer zu berufende» Delegirtenver- sammlung in der angeregten Art an sich keine wesentliche Bedeutung bei, wohl aber gewinnt dasselbe vermöge der darauf angewendeten bundeswidrigen Principien einen ernsteren Charakter. Der Versuch, über eine Angelegenheit, wie die vorliegende, welche auch in ihrem gegenwärtigen Stadium nur durch Sttmmeneinhelligkeit erledigt werden kann, durch Majorität zu entscheiden, bezweckt die Aufhebung der Garantiern, welche den Minoritäten in der Bundesversammlung durch die Bundesverträge gewährleistet worden sind. Sollten auf diesem Wege wesentliche Bestimmungen der Verträge verletzt und der Geist verkannt werden, in welchem dieselben gestiftet und früher gehandhabt wurden, so wird damit die Haltbarkeit dieser Verträge auf eine harte Probe gestellt.

Preußen konnte von Hause aus dem Bunde nur in dem Vertrauen bettreten, daß die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Bundesglieder dieselben nicht abhalten werde, den realen Machtverhättnjssen Rechnung zu tragen, und daß der k. Regierung im entgegengesetzten Falle wenigstens nicht werde zugemuthet werden, daß sie sich beliebigen Auslegungen der Verträge zum Behufe erweiterter Kompetenz der Majoritätsbeschlusse unterordne. Nach der gegenwärtigen Stimmenvertheilung am Bunde können 9 Stimmen, welche eine Bevölkerungszahl von weniger als 6 Millionen repräsentiern, die Majorität an 8 andere bilden, welche innerhalb des Bundesgebiets 39 Millionen beherrschen.

je Erwägung allein sollte hinreichen, die Frage von der Berechtigung der Maiort- täten mit Vorsicht zu behandeln, und da, wo die Kompetenz zweifelhaft oder auch nur bestritten wird, für einseitige und gewagte Interpretationen die absolute Geltung nicht zu beanspruchen. Verträge können nur durch Uebereinstimmung aller Kontrahenten