MeMgenz-Blatt
brr freien MM Frankfurl verbunden mit dein Amtsblatt, Organ der hiesigen-,Staatsbehörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 277. Samstag den 22 November 1Ä
^T Inserate, welche möglichst den folgenden Tag nach der Auf- ,abe im Jntelligenzblatte erscheinen sollen, werden, bei herannahendem Veihnachisfefte, Vormittags von der Expedition erbeten.
UrberbLirk dex WeeigrrLM im Gebiets $» politLschs» und WsterèMön JntsreMn.
Frankfurt, 22. November. Die „Allg. Pr. (Stern-) Ztg." erklärt: Die Antworten der preußischen Regierung nach Stuttgart und Darmstadt in Betreff der am 2. August d. I. mit Frankreich unterzeichneten Verträge sind in diesen Tagen abgegangen. Ebenso ist die Antwort an die bayerische Regierung wegen der Ge- neralconferenz in Zollvereins-Angelegenheiten erfolgt. Die Antworten nach Stuttgart und Darmstadt geben einfach zu erkennen, daß die entschiedene Versagung der Zustimmung dieser beiden Regierungen als die Erklärung aufgefaßt werden müsse, den Zollverein mit Preußen über die gegenwärtig laufende Vertragsperiode nicht fortsetzen zu wollen. Was die Generalconferenz betrifft, so theilen wir nachstehend die Antwort mit, welche der Präsident des Staatsministeriums, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr v. Bismarck, an den königl. bayerischen Gesandten in Berlin am 13. d. M. erlassen hat: - z
„Der Unterzeichnete hat die Ehre gehabt, die gefällige Note des königl. bayerischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Herrn Grafen v. Mont- gelas vom 7. d. M. zu erhalten, und daraus den Vorschlag wegen nunmehriger Abhaltung der bisher verschobenen XV. General-Conferenz in Zcllvereinsangelegenheiten entnommen. Die k. Regierung ist damit einverstanden, daß diese, nach der Verabredung im §. 43 des Haupt-Protocolles der XIV. General-Conferenz, in München abzuhaliende Conferenz zu der in Vorschlag gebrachten Zeit daselbst zusammentrete, und daß bei derselben von der üblichen Tarif-Revision Umgang genommen werde. Die Verhandlungen werden sich daher auf die übrigen, nach Art. 34 der Vereinsverträge vor die Versammlung der Conferenz-Bevollmächtigten gehörenden Gegenstände zu beschränken haben, und die k. Regierung behält sich die Mittheilung ihrer, in den Kreis dieser Gegenstände fallenden Anträge vor. Indem der Unterzeichnete den Herrn Grafen v. Montgelas ganz ergebenst ersucht, gegenwärtige Note zur Kenntniß seiner hohen Regierung bringen zu wollen, benutzt er rc. Berlin, 13. Nov. 1862. gez. v. Bismarck. An den Hrn. Grafen v. Montgelas rc."