Zntelliqenz-Blatt
her freien AM Frankfurt, XT^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)
^N 247. Samstag den 18. October 1862.
UsberbliE der WeeègnLM è«t Gebiete Her psUtischeK und Materiellen Interessen.
Frankfurt, 18. October. Die ministerielle Preußische „Stern-Zeitung" sagt: „Die Entwickelung unserer inneren Verhältnisse ist nunmehr thatsächlich bei den Schwierigkeiten angelangt, welche wir bereits als mögliche Eventualitäten ins Auge gefaßt hatten. Das Abgeordnetenhaus hat durch seine Beschlüsie ein Zustandekommen des Gesetzes über den Staatshaushalt zur baaren Unmöglichkeit gemacht: indem dasselbe sein Recht der Mitwirkung bei Feststellung des Gesetzes mit Beiseitsetzung der Rücksicht auf die thatsächlichen Verhältnisse, ja im klaren Bewußtsein des Widerspruches mit denselben geltend zu machen für gut befunden hat, setzt es die anderen Factoren in die unabweisliche Nothwendigkeit, ihrerseits diesen „realen Verhältnissen" und den „unleugbaren Bedürfnissen und Interessen des Staates" zu ihrem Recht zu verhelfen. Es liegt nicht in dem Belieben, sondern in der Pflicht der Staatsregierung, sowie des Herrenhauses, den in dem andern Hause verkannten und mißachteten Gesichtspunkten des „allgemeinen Staatsinteresses" wiederum Geltung zu verschaffen. Dieselbe Partei, welche es als eine Pflicht der Regierung hinstellt, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß ein Budgetgesetz rechtzeitig zu Stande komme, hat dies an ihrem Theile unmöglich gemacht, indem sie Ziele und Zwecke, die der Etatsfrage für 1862 theils fremd, theils factisch nicht mehr zu erledigen sind, in die Budgetberathung hineintrug. Das Herrenhaus in allen seinen Fractionen hat das Abnorme dieses Verhaltens und den Ernst der ihm hierdurch auferlegten Verpflichtungen klar und einmüthig ersannt: die verschiedenen dort vorgeschlagenen Wege der weiteren Behandlung des Budgets kamen doch in * dem wesentlichsten Punkte zusammen, daß das Gesetz, wie es aus den Berathungen des zweiten Hauses hervorgegangen ist, unannehmbar ist. Nicht eine Stimme hat sich für die Beschlüsse des letzteren erhoben, und darüber kann ferner ein Zweifel nicht obwalten, daß, wenn in Folge der Annahme des Regierungs-Budgets das Abgeordnetenhaus zu nochmaliger Eiwägung aufgefordert werden sollte, ein wirklicher Erfolg für das Zustandekommen des Gesetzes keineswegs zu erwarten wäre. Wer darüber noch im Unklaren sein könnte, der möge die heutigen Aeußerungen der Oppositionsblätter anseheu: er wird darin die unzweifelhafte Bestätigung der Worte des Herrn Ministerpräsidenten finden, daß von einer Erneuerung der Verhandlungen in diesem Augenblicke nur eine Verschärfung der principiellen Gegensätze ru gewärtigen wäre, welche die Verständigung für die Zukunft nur erschweren würde. Die Situation, in welche die preußische Staats- Teerung durch die unausführbaren und deßhalb unannehmbaren Beschlüsse des Abge-