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Jutelligeuz-Blatt der freien Kadt Frankfurt, z^T^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. r^MsM

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

JVs. 225. Dienstag den 23. September 1862.

KT Abonnements auf das Jntelligenzblatt, Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden noch für dieses Semester täg­lich in der Expedition zu ermäßigtem Preise angenommen.

Ueberbliek der Ereignisse im Webiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 23. September. (Zum Handelsverträge). Die Note, durch welche Hoher Senat dieser freien Stadt seine Zustimmung zum preußisch-französi­schen Handelsverträge ertheilt hat, lautet folgendermaßen: „Die geschätzte Note vom 6. April l. I., mit welcher Se. Hochwohlgeboren der k. preußische Geheime Legations­rath und Resident bei der freien Stadt Frankfurt wie auch Bundestagsgesandtschaftsrath Herr v. Wentzel dem unterzeichneten älteren Bürgermeister hiesiger freien Stadt von dem Ergebniffe der kommerziellen Verhandlungen Mittheilung gemacht hat, welche seitens der k. preußischen Regierung in Folge der Rückäußerungen der übrigen Zollvereinsstaaten mit Frankreich gepflogen worden sind und in welcher die Zustimmung des Senats zu jenen Verhandlungen und dessen Aeußerung über einige besonders namhaft gemachte Punkte angesprochen wird, ist von dem Unterzeichneten dem Senate vorgelegt und von diesem einer, der Bedeutung der Angelegenheit entsprechenden Prüfung unterzogen worden.

Nach dem nunmehr vorliegenden Ergebnisse dieser Prüfung ist der Unterzeichnete zu der Erklärung beauftragt, daß der Senat keinen Anstand findet, zu dem Handelsver­träge nebst beigefügten Tarifen A. und B., zu dem Schifffahrtsvertrage, zu der Ueber­einkunst betreffend die Zollabfertigung des internationalen Perkehrs auf beu Eisenbah­nen und zu dem Schlußprotokoll jener Vereinbarungen, vorbehaltlich der Ratification und der wegen derselben nach der hiesigen Verfassung vorher zu pflegenden Verhandlung mit den anderen hiesigen Staatsbehörden seine Zustimmung zu ertheilen, auch nach Lage der Verhandlungen zur Zeit davon abzusehen, die bei diesen Verträgen hervortretenden Wünsche annoch zur Sprache zu bringen, deren Berücksichtigung das Interesse des Han­dels und der Industrie hiesiger Stadt erheischen könnte.

In Beziehung auf die in der geehrten Note vom 6. April l. I. namhaft gemachten besonderen Punkte ist der Unterzeichnete zu der Erklärung beauftragt, daß der Senat, unter dem zuvor erwähnten Vorbehalte, eben so wenig Anstand findet, 1) für die An­nahme des von Frankreich wegen gegenseitiger Zollbegünstigung für Bier gemachten Vor-