Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der freien MM Frankfurt.

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. ........ ........

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

JK> 221. Donnerstag den 18. September 1862.

Ueberbliek der Geeigniffe im Gebiete der poLitischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 18. September. (Zur Frage des Handelsvertrags.) Die gleichzeitig mit der nach Wien adressirten, von Herrn v. B e u st an die preußische Ge­sandtschaft in Dresden gerichtete Note lautet:

»Für die schätzbaren Mittheilungen, welche der k. preußische außerordentliche Ge­sandte und bevollmächtigte Minister, Herr v. Savigny, dem Unterzeichneten durch geehrte Note vom 6. d. M. in Betreff des von Preußen im Namen des Zollvereins mit Frank­reich unterzeichneten Vertrags zu machen die Gewogenheit hatte, unterläßt der Unter­zeichnete nicht, den verbindlichsten Dank darzubringen. Es hat der diesseitigen Regierung nur zu aufrichtiger Befriedigung gereichen können, zu ersehen, in welcher Weise die k. preußische Regierung bemüht gewesen ist, den diesseits ausgesprochenen Desiderien ge­recht zu werden, und mit gleicher Genugthuung hatte sie daraus die, den diesseitigen Wünschen ebenfalls entsprechende Geneigtheit der k. preußischen Regierung zur Aufhebung der Uebergangssteuer auf Wein und der inneren Weinsteuer zu entnehmen. Je mehr die diesseitige Regierung die von der k. preußischen Regierung noch in ihrem jüngsten Circularerlasse ausgesprochene Erwartung theilte, daß der Beitritt sämmtlicher Zollver- einsstaaten zu dem gedachten Vertrage erfolgen werde, um so lebhafter hat dieselbe zu beklagen gehabt, daß diese Voraussetzung sich nicht verwirklicht hat. Ihre eigene rasche Beitrittserklärung, die Wärme, mit der sie diese ihre Entschließung sowohl vor den Kam­mern des Landes, als gegenüber den anderen Regierungen vertreten hat, sind der k. preußischen Regierung Bürgschaften für die Aufrichtigkeit dieser Anschauungsweise. Muß nun aber die " diesseitige Regierung, ohne den Beweggründen bcizupflichten, welche die Regierungen von Bayern und Würtemberg zu einer ablehnenden Antwort be­stimmt haben, gleichwohl das ihnen dazu zuständige Recht anerkennen, so vertraut sie auch nunmehr, daß es der Weisheit der k. preußischen Regierung gelingen werde, den augenblicklich entstandenen Zwiespalt auszugleichen, daß sie ihre, jeder Zeit der Erhaltung ves Zollvereins in dankenswerther Weise zugewendete Sorgfalt in ver­doppeltem Maße werde zu bethätigen wissen. Auf die eifrigste Unterstützung Sachsens darf die königl. preußische Regierung dabei mit voller Zuversicht rechnen. Dem königl. preußischen Herrn Gesandten war es gefällig, dem Unterzeichneten auch MittheiluNg der­jenigen Schriftstücke zugehen zu lassen, welche aus Anlaß der von der k. k. österreichischen Regierung geschehenen Eröffnung wegen eines zwischen dem Zollverein und Oesterreich zu vermittelnden Zollbundes von Berlin nach Wien ergangen sind. In der Anlage beehrt