ZnteHiaenz-Blatt der freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
JS 197. Donnerstag den 21. August 1862.
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Frankfurt, 20. August. Das Gesuch der Herren E. A. Erhard, G. Rose, Dr. Schläger und des Senators W. F. Hoffmann (in Hameln und Hannover) bei der Bundes-Versammlung in Betreff einer Capital- und Zinsenforderung aus den durch die vormalige Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig-Holstein im Jahre 1850 gemachten Anlehen führte auf Antrag der Reclamations-Commission vom 24. Juli zu dem in der letzten Bundestags-Sitzung gefaßten Beschlusse: „Die Allerhöchsten Höfe von Wien und Berlin durch Vermittlung der Herren Bundestags-Gesandten um eine Aeußerung darüber zu ersuchen, ob und wie weit etwa die Anerkennung der von der Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig-Holstein seiner Zeit contrahirten freiwilligen und Zwangs- Anleihen ein Gegenstand der Verhandlungen mit der k. dänischen Regierung gebildet und zu welchem Resultate solche geführt hätten." Die betreffenden Gesandten erklärten die Bereitheit ihrer Regierungen; von Seiten Dänemarks aber wurde, wie wir hören, erklärt, daß in jener Beziehung nichts ausgemacht worden wäre. In dem Gutachten der Reclamations-Commission über jenes Gesuch ist bemerkt, daß, da die Reclamanten weder dargethan, daß sie den Rechtsweg betreten, noch eine Justizverweigerung nachgewiesen, daS Nichteingehen auf ihr Gesuch zu beantragen gewesen sein würde, wenn nicht eine Erklärung des dänischen Bundestags-Gesandten vom 28. Oct. 1852 (über die Anulltrung der von den verschiedenen faktischen Regierungen in Holstein erlassenen Gesetze, so lange solche die landesherrliche Sanction nicht erlangt hätten) die Erfolglosigkeit der Betretung des Rechtsweges für die Reclamanten als auf der Hand liegend zeigte. Nach Ansicht der Reclamations-Commission wird die Competenz der Bundes-Versammlung, sich mit der erhobenen Beschwerde zu beschäftigen, darin ihren rechtfertigenden Grund haben, daß dieselbe mit der ganzen holsteinischen Angelegenheit im innigsten Zusammenhänge steht und möglicher Weise bei den Verhandlungen, welche Oesterreich und Preußen Namens des Bundes mit Dänemark gepflogen, zur Sprache gekommen sein könne. Daher der obige Antrag.
Im preußischen Abgeordnetenhause ist der Etat der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung berathen und dabei im Einverständniß mit dem Finanz- undHandelsminister die Regierung ersucht worden, die Staatshüttenwerke baldmöglichst zu verkaufen.
Die Nassauische Zweite Kammer hat sich mit allen gegen vier Stimmen für Annahme des Handelsvertrags ausgesprochen.