ZnteHiqenz-BIatt der freien Stadt Frankfurt verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jg 143
Donnerstag den 19. Juni 1862.
Ueberblirk der Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 19. Juni. Der dem Preußischen Hause der Abgeordneten vorgelegte Freundschafts- und Handelsvertrag zwischenHPreuß en und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und der Republik Chili andererseits ist zu Santiago am 1. Februar d. J. abgeschloffen worden. Die Republik hat sich unter den Ländern des südamerikanischen Continents durch geordnete Rechtszustände und eine freisinnige Handelspolitik seither Vortheilhaft ausgezeichnet. Die Bevölkerung belief sich im Jahre 1857, nach der damals vorgenommenen Zählung, auf 1,558,319 Seelen. Der Handel ist bedeutend und es betrug im Jahre 1859 der Werth der Totaleinfuhr fremder Erzeugnisse 24,724,866 Pesos (der Peso-Piaster ist dem französischen Fünffrankenstücke gleich), während die Totalausfuhr sich auf 19,559,254 und die Durchfuhr auf 4,538,113 Pesos belief. Die Hauptausfuhrartikel bestehen in Kupfer, Silbererz, Kupfer und Silber in Stangen und Platten, Mehl, Weizen, Wolle und Häuten; eingeführt werden, hauptsächlich baumwollene, wollene und seidene Gewebe, Zucker, Maschinen, Rindvieh,
sächlich baumwollene, --------- ----- , - , _
Steinkohlen und fertige Kleidungsstücke. Bei der Einfuhr des Jahres 1859 war Deutschland mit einem Werthe von 1,349,151 Pesos (gegen 1,259,468 Pesos im Jahre 1858) betheiligt, während 51 deutsche Schiffe in die chilenischen Häfen einliefen. Zur Beförderung und Befestigung dieser bereits so ansehnlichen Handels- und Schifffahrtsbeziehungen der Zollvereinsstaaten mit der Republik Chili war die Gewinnung einer vertragsmäßigen Grundlage natürlich von Werth. Anlangend den Inhalt des Vertrags, welchem vorzugsweise der chilenisch-englische Vertrag vom 4. October 1854 zum Muster gedient hat, ist von der Stipulirung besonderer HandelS- rc. Begünstigungen abgesehen und nur der Zweck verfolgt worden, den veremslandischen Schiffen die Gleichstellung mit den nationalen in Bezug auf Schiffs- und Ladungs-Ab- aaben zu sichern, von den vereinsländischen Erzeugnissen eine nachtheiligere Behandlung, als solche den gleichartigen Erzeugnissen anderer Länder zu Theil wird, fernzuhalten und den vereinsländischen Angehörigen in Betreff der Sicherheit ihrer Person und ihres Eigenthums, sowie der Ausübung kirchlicher und bürgerlicher Rechte die Gleichstellung mit den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zu wahren.-Endlich 'st mm auch die demfranzösischenHandelsvertrage beigegebene Denks ch ri ft aus dem Druck gekommen und an die Preußischen Abgeordneten vertheilt worden. Dieselbe umfaßt, nebst der anqehefteten „Uebersicht der zugestandenen Eingangszoll-Befremngen und Ermäßigungen nach den Positionen des Vereinszolltarifs geordnet", 54 Folioseiten. Das Aktenstück ent-