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der freien Stadt Frankfurt, ^^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
^Z 136. Dienstag den 10. Juni 1862.
Ueberblick -er Greignifse im Gebiete der politischen und WaterieLen Interessen.
Frankfurt, 10. Juni. (Das holländische Colonialbudget.) DemMi- nisterium Donker-Curtius war es 1848 gelungen, dem König die alleinige Feststellung des Budgets für die niederländischen Colonien zu sichern. Dies geschah auf Grund eines mißverstandenen Artikels der Constitution, der dem Fürsten nach der von jenem Ministerium durchgesetzten Fassung die „oberste Verwaltung" (opperbestuur) in Indien zusprach. Aber dem König gebührt auch in derselben Weise die „oberste Verwaltung" des Heer- und Flottenwesens u. s. w., ohne daß Jemand daran dächte, den Kammern für die Feststellung der betreffenden Budgets ihre verfassungsmäßige Controle abzuerkennen. Dennoch ist dies thatsächlich für die Normirung des Colonialbudgets geschehen. Bis auf den heutigen Tag besteht der in einem sonst wahrhaft constitutio- nellen Lande fast unglaubliche Rest von Willkührherrschaft, daß die Millionen, die der Staat in Indien verausgabt, von dem Colonialminister veranschlagt und — genehmigt werden, so daß die Kammer nicht darein zu reden hat. Ja, sie erfährt nicht einmal wie viel Geld aus den Taschen ihrer Wähler genommen worden: erst hinterher, nach zwei Jahren, wird ihr das zu wiffen gethan. Dann hat sie allerdings ein Mittel in Händen, den Colonialminister, dessen Budget ihr mißfällt, aus dem Amte zu treiben, und sie hat es mitunter gebraucht. Der verhältnißmâßig kleine Theil nämlich der für den indischen Dienst bestimmten Summen, welcher im Mutterlande verausgabt wird, ist ihrer Controle nicht entzogen. Wenn sie hier die ihr gemachte Vorlage nicht genehmigt, so muß der Minister seine Entlassung nehmen. Sonderbar, daß der vorige Colonialminister Loudon, ein freisinniger tüchtiger Mann, dem das Land zwei wichtige Reformen verdankt und den die Kammer unterstützte, sich nicht entschließen konnte die liberale Auffassung Thorbecke's hinsichtlich jenes Artikels der Verfassung zu theilen. Sonst hätte ihm der Premier nicht unwahrscheinlich sein Portefeuille gern gelassen. Denn, da Duymaer van Twist, in der Kammer das Haupt des colonialen Liberalismus, keine Lust bezeigte den stattlichen Palast am Buitenhof zu beziehen, in dem das Ministerium der Colonien waltet, so berief Thorbecke einen neuen Mann, den Herrn Uhlenbeck, bisher Director der indischen Bauten. Und er hat bereits einen andern Neuling in seinem Cabinet, den Minister des Auswärtigen Herrn de Sombreff. Die Konservativen haben denn auch nicht unterlassen, gegen diesen schwachen Punkt ihre Angriffe zu richten; jedoch ohne Erfolg. Das ganze Colonialbudget wird Hinfort, wie sich mit Bestimmtheit vorhersehen läßt der Kammer vor Beginn des Finanzjahrs wie jede andere Finanzvorlage zur Genehmigung, Abänderung oder Verwerfung unterbreitet werden.