Zutelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
JK 134.
Samstag den 7. Juni
1862.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen ^ un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 7. Juni. (Adreß-Entwurf [von v. Vincke und Genossen.) Von dem Abgeordneten Freiherrn v. Vincke und Genossen war folgender Adreß-Ent- Wurf beim Hause der Abgeordneten der Preußischen Kammer eingebracht worden. „Allerdurchlauchtigster rc. Ew. Majestät haben ein neues Abgeordneten-Haus zu berufen geruht. Die Mitglieder desselben erachten es für ihre erste Pflicht, Zeugniß abzulegen von der unverbrüchlichen Hingebung und Treue für Ew. Majestät und das Königshaus, welche die Station wie seit Jahrhunderten beseelen. Keiner Verdächtigung darf es gelingen, am Throne die Ueberzeugung zu begründen, daß eine Partei im Lande bestrebt sei, den Schwerpunkt der staatlichen Gewalt, welcher nach Geschichte und Verfassung Preußens bei der Krone beruht, von dieser in die Volksvertretung zu verlegen. Wir
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sei, den Schwerpunkt der staatlichen Gewalt, welcher nach Geschichte und Vers Preußens bei der Krone beruht, von dieser in die Volksvertretung zu verlegen, beklagen es deßhalb tief, daß Ew. Majestät Minister solchen Anschuldigungen Wor „ geben und die Unterstellung daran gereiht haben, als ob der altbewährte preußische Beamtenstand des Ew. Majestät geleisteten Eides jemals uneingedenk sein könnte. Die uns vorgelegten Staatshaushalts-Etats werden wir mit pflichtmäßiger Sorgfalt prüfen, und haben mit Befriedigung vernommen, daß durch die größere Specialistrung derselben, wie durch die rechtzeitige Einbringung des Etats pro 1863 längst ausgesprochenen Erwartungen der Landesvertretung entsprochen ist. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es gelingen wird, in dem Militär-Etat solche weitergehende Ersparnisse herbeizuführen, welche neben Erhaltung der ungeschmälerten Tüchtigkeit des Heeres und mit möglichster Verwirklichung der allgemeinen Wehrpflicht eine größere Schonung der finanziellen und productiven Kräfte des Landes und die zeitgemäße Berücksichtigung auch anderer hochwichtiger Zweige der öffentlichen Wohlfahrt möglich machen werden. Die uns vorgelegten Handels- und Schifffahrts-Verträge werden wir der verfassungsmäßigen Erörterung unterziehen. Vor Allem empfangen wir mit lebhafter Anerkennung den Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Frankreich, welcher unsere friedlichen Beziehungen zu einer mächtigen und großen Nation vervielfältigen, den wechselseitigen Bedürfnissen leichter Befriedigung verschaffen und unserem Gewerbfleiße neue Märkte eröffnen wird. Die particularistischen Bestrebungen, welche auch diesem folgenreichen Werke sich wieder entgegenstellen zu wollen scheinen, werden erst dann für immer verstummen, wenn Ew. Majestät unter Zustimmung der deutschen Nat on — soweit nicht zur Zeit noch einzelne Stamme auf außerdeutsche Bahnen sich gewiesen sehen — die Leitung aller diplomatischen und militärischen Interessen Deutschlands, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung