Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der freien Madl Frankfurt, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

..................

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

^§ 132. Donnerstag den 5. Juni 1862.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 5. Juni. Wir lesen im „ Frankfurter Journal": „In der Bundestagssitzung vom 24. vorigen Monats erstattete der großherzoglich hessische Gesandte Namens des Militärausschusses einen auf die hiesige Bundes­garnison, resp, die Kosten von deren Unterkunft und Verpflegung bezüglichen Vortrag. Anlaß dazu gab die in der Sitzung vom 21. Nov. v. I. von Dem Gesandten der freien Stadt Frankfurt abgegebene Erklärung folgenden Inhalts: „Der Gesandte ist beauf­tragt, unter Hinweisung auf die Seitens hiesiger freien Stadt im Laufe der letzten zehn Jahre für die Verpflegung der dahier befindlichen Bundesgarnison geleisteten, aus der in der Anlage beigefügten Zusammenstellung ihren Gesammtbeträgen nach ersichtlichen, sehr bedeutenden Vorschüsse (die Summe beträgt 328,304 fl. 56 kr.), ohne daß ihr bis jetzt dafür ein Ersatz gewährt oder auch nur volle Entschädigung zugesichert worden ist, bei hoher Bundesversammlung zur Anzeige zu bringen, daß vom nächstkommenden Jahre an dem Senate die Mittel zu weiteren Aufwendungen von den nach hiesiger Verfassung bei Geldbewilligungen concurrirenden Staatsbehörden voraussichtlich nicht zur Verfügung werden gestellt werden, derselbe daher, je nach der Entschließung, welche die hohe Bun­desversammlung hiernach fassen werde, Weiteres ausdrücklich sich vorbehalten müsse." Diese Anzeige wurde dem Militärausschüsse zugewiesen. Obgleich sie nur eine nach­richtliche Mittheilung ohne irgend einen Antrag enthielt, und daher — wie es im Vortrage heißt — für den Ausschuß zur Zeit keine Nothwen­digkeit vorlag, eine Beschlußfassung bei der hohen Bundesversammlung zu be­antragen und demzufolge überhaupt auf die Sache näher einzugehen, so glaubte der Ausschuß doch auf die erhaltene Anregung eine Prüfung der gegenwärtigen Verhältnisse der Frankfurter Bundesgarnison nicht unterlassen und sich namentlich über einige that­sächliche Momente nähere Aufschlüsse verschaffen zu sollen. Er beauftragte daher die Militärcommission mit einem Gutachten über alle einschlägigen Fragen. Die Militär­commission erstattete hierauf unterm 17. April d. J. einen ausführlichen Bericht, dessen schließlicher Antrag lautet: „H. Bundesversammlung wolle 1) in Berücksichtigung, daß die Fortdauer der Bundesgarnison durch die Verhältnisse geboten erscheint, die Erwar­tung aussprechen, daß der h. Senat der freien Stadt Frankfurt für die Herbeischaffung der Geldmittel, welche zur Deckung der von der Stadt Frankfurt, nach Maßgabe des thatsächlich seither befolgten Abkommens, für die hiesige Bundesgarnison zu gewährenden Leistungen etwa fernerhin erfordert werden sollten, die geeignete Fürsorge treffen werde;