ZnteMgenz-BIatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
--MHKmNNWWMtM--
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
Jg 119.Dienstag den 20« Mai 1862.
Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberblick der Greigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 20. Mai. Ueber die Bundestagssitzung vom 13. d, in welcher der Sistirungsantrag angenommen wurde, bringt die „Allg. Ztg." folgenden interessanten eingehenden Bericht: „Die Versammlung eröffnete eine Erklärung Kurhessens, welche die Competenz des Bundes bestritt, insonderheit die Befugniß, in beantragter Weise in die innere Landesregierung einzugreifen. Auch betonte Kurhessen: Die beantragte Sistirung enthalte eine Verletzung der zur Zeit zu Recht bestehenden kurhessischen Verfassung/ ein Wunsch des Bundes aber rechtfertige den Kurfürsten und dessen Minister noch nicht, und enthebe sie nicht der Verantwortung, wenn sie eine solche Verfassungsveränderung begehen wollten. Weder der Kurfürst aber, noch seine Minister seien gewillt, eine solche zu begehen! Eventuell verlangte Kurheffen, daß mindestens erst durch einen Ausschuß über den Antrag Bericht erstattet werde, da derselbe nicht dringend sei. Dagegen nahm Preußen das Wort, indem es ausführlich die große Dringlichkeit begründete und recht nachdrücklich betonte. Oesterreich verhielt sich dem gegenüber in der mündlichen Verhandlung ziemlich passiv, indem es dem Mitantragsteller die Führung des Wortes überließ; deßgleichen Bayern, Würtemberg und Königreich Sachsen. Mit diesen und einigen anderen Staaten (nicht mit allen) hat von Seiten der Antragsteller ein voraufgegangenes Benehmen stattgefunden. Die Gesandten dieser Staaten bedienten sich nicht der üblichen Formel „Sachsen stimmt" oder „der Gesandte stimmt", sondern der seltener gewählten: „Der Gesandte ist angewiesen, zu stimmen." Vielleicht ein Wink zur Erklärung der fortdauernden Zögerungen des kurhessischen Ausschusses. Für den Antrag stimmten auch Baden undHessen-Darmstadt, beide jedoch mit etwas eigenthümlichen Motivirungen, von denen die badische Motivirung zu sehr weitgehenden Consequenzen führt, die großh. hessische aber fast durchblicken läßt, daß das Großherzogthum Gegner des Antrags ist! Mit Nachdruck und ausführlich erklärten sich gegen den Antrag Hannover und beide Mecklenburg. Diese Regierungen bestritten des Bundes Competenz, beantragterweise einzugreifen, legten auch eine Art von Protest gegen die Beschlußerhebung ins Protocoll nieder. Die mecklenburgische Motivirung soll sehr juristisch construirt sein. Luxemburg- Limburg enthielt sich aus Mangel an Instruction der Abstimmung, hat aber nachträglich zugestimmt, da es Instruction erhalten. Holstein-Lauenburg stimmte gegen den Antrag.