Zntellistenz-Blatt der freien Find! Frankfurt, /fSk verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, [^S$^^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. r^P^
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.) w’ W
M 89. Dienstag den 15. April 1862.
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Ueberblick -er Ereignisse im Gebiete -er politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 15. April. Der Handelsvertrag zwischen dem Zollverein nnd Frankreich findet in gewissen tugendhaften ultramontan-schutzzöllnerischen Zeitungen eine nutzlose und unfruchtbare Opposition. Man sucht in der erwachten Eifersucht einiger Monopolisten einen Grund, um diese durch die Zeit gebotene, heilsame und segensreich wirkende Vereinbarung anzugreifen. Im Wupperthale, so spricht ein weiser Mann, werden die Orleans, die Lastings und Gott weiß welche Futterzeuge durch die französische Industrie einen tödtlichen Streich erhalten. Man bedenkt aber nicht, daß die Gesammtheit derWoll- und Tucherzeugung von Preußen und ganz Deutschland durch dieselbe Vereinbarung den reichsten Markt des Europäischen Contine nts zur beinahe freien Benutzung erhält. Man bedenkt nicht, daß gerade die preußischen Rheinprovinzen den meisten Nutzen in Aussicht haben und daß bei der doppelt so großen Ausdehnung der deutschen Eisenbahnen aus allen Theilen unseres Vaterlandes deutsche Produkte nach Frankreich ausgeführt werden dürften, während das weit unvollkommnere französische Eisenbahnnetz noch sehr viele französische Departements außer seinem Bereiche hält und folglich wenigstens ein Dritttheil von Frankreich waffenlos der deutschen Circulation unserer Industrie gegenüber steht. Aber, sagen die Gegner des Handelsvertrags wieder, die englischen Waaren ziehen künftig direct durch Frankreich nach Deutschland ein, eine Gefahr, gegen die das unbeschützte Deutschland auf die Dauer nicht ankämpfen kann. Eben so viel Irrthum als Worte! Es sind nur die französischen Waaren, die durch den Berliner Vertrag Begünstigung erhalten. Sie müssen aber Ursprungszeugnisse besitzen, die den Beweis ihrer Nationalität herstellen und dann ist zu bedenken, daß ja ebenfalls auch englische Waaren über Deutschland nach Frankreich nach derselben Voraussetzung ausgeführt werden könnten. Der Einwand in Betreff der englischen Waaren ist folglich eine hohle Phrase, aber kein ernstes, stichhaltiges Argument. Es geht überhaupt mit dem preußischfranzösischen Handelsvertrag wie mit so vielen andern Geschäften, wo Diejenigen, die den practischen Nutzen daraus ziehen, ihn ruhig genießen und schweigen, wenn auch ein paar ängstliche Gemüther in der Furcht vor einem eingebildeten Schaden, darüber Lärm schlagen. Sobald irgendwo der Plan, neue Brücken über einen Fluß zu schlagen, auftaucht, gewiß werden dann die Fährleute über Benachteiligung der Geschäfte und revolutionäre Zeiten