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der freien Stadt Frankfurt,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M^^^WW^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden vom 1. April beginnend, zu ermäßigtem Semester-Preise von der Expedition angenommen.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 1. April. Der officiellen Mittheilung über die Bundestag S- sitzung vom 27. März entnehmen wir: „Präsidium legte eine Note des königlich dä­nischen Gesandten bei der deutschen Bundesversammlung vom 19. v. M. vor, worin in Bezug auf die von den vereinigten Ausschüssen in der elften diesjährigen Sitzung ge­stellten Anträge gesagt ist, daß durch die Ausdehnung der Competenz von ad hoc nicht gewählten Ausschüssen sowie in Anträgen, nach denen die für Holstein und Lauenburg beanspruchte materielle und formelle Competenz deS Bundes nun auch für das König­reich Dänemark und Schleswig angestrebt werde, eine Gefährdung der internationalen Rechte der königlichen Regierung liege, daß dieselbe daher hiedurch Protest gegen jede der Unabhängigkeit und den Rechten des Königs aus dem Ausschußvortrage erwachsende Beeinträchtigung niederlege, und diese Rechte, also namentlich die internationale Stel­lung der Krone Dänemark für die nicht zum Bunde gehörigen Landesthetle, gegen jede Unterordnung unter die für Holstein und Lauenburg innerhalb vertragsmäßiger Grenzen übernommenen und gewissenhaft erfüllten Bundespflichten verwahre. Zugleich gab der Prüstdialgesandte Kenntniß von der Antwortsnote, welche er unterm 21. v. M. hierauf erlassen und worin er gesagt hatte, daß er sich zwar zu einer eingehenden Er­widerung und näheren Beantwortung ohne ausdrückliche Genehmigung der hohen Bun- desversammlurg nicht für ermächtigt halten könne, aber schon sitzt für diese alle Rechte, insbesondere auch diejenigen verwahren müsse, welche dem Bunde in Folge der in den Jahren 1851 und 1852 getroffenen Vereinbarungen zustehen. Es wurde sofort beschlossen, die Note des königlich dänischen herzoglich holstein-lauenburgischen Gesandten unter Be­zugnahme auf die Präsidialverwahrung den vereinigten Ausschüssen zu überweisen. — Am Schlüsse der Sitzung wurde dann auch die auf heute anstebende Abstimmung über die AuSschußanträge vom 13 v. M. vorgenommen und mit 15 Stimmen beschlossen: „»in völl ger Uebereinstimmung mit den von den höchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen in Kopenhagen gethanen Schritten sich insbesondere der von denselben in den gleichlautenden Noten vom 14. Februar d.J. eingelegten Verwahrung anzuschließen."" Die Ausschüsse hatten zugleich beantragt, den königlich dänischen Bundestagsgesandten