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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M

und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

Jg 73. Donnerstag den 27. März 1862.

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich oder vom 1. April beginnend, zu ermäßigtem Semester-Preise von der Expedition angenommen.

Ueberblièk der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 27. März. (Zur Situation.) Folgendes ist das Nähere der in Bezug aus den Wechsel in dem Obercommando und der Commandantur der hiesigen Bundesgarnison am Bunde geführten Verhandlung, über welche in der Presse mannigfach ungenaue Mittheilungen courfirten. In der BundeStagSfitzung vom 13. d. trugen Oesterreich und Preußen vor: In der Sitzung vom 18. Febr. 1858 habe die Bundesversammlung beschlossen, daß am 15. März desselben Jahres das seit längerer Zett von einem königl. preußischen General geführte Obercommando der hiesigen BundeSgarnison „für jetzt und bis auf Weiteres" an einen kais. österreichischen General übergehe, während die Commandantur zu Frankfurt gleichzeitig und für so lange, alS das Obercommando von Oesterreich geführt werde, durch einen königl. preußischen Stabsoffizier besetzt werden solle; wie dann auch geschehen. Nunmehr aber seien sie von ihren Regierungen beauftragt, bei der Bundesversammlung neuerdings einen Wechsel in dem Obercommando und in der Commandantur der BundeSgarnison zu Frankfurt in Vorschlag zu bringen, und unterlegten sie demgemäß den betreffenden Antrag in derselben Form, nur in umgekehrter Reihe, der Genehmigung der Bundes­versammlung. Diese Genehmigung wurde sofort ertheilt. Bayern erklärte sich in seinem Votum damit einverstanden, daß der beantragte Wechsel vom 15. d. an „bis auf Weiterer fectisch und ohne Präjudiz" eintrete; K. Sachsen, Hannover und Würtemberg schlossen sich dieser bayerischen Abstimmung an. Der Gesandte der freien Städte gab für Frankfurt folgende Erklärung zu Protocoll: „Der Gesandte muß, indem er auf seine zum Protocoll der 33. vorjährigen Sitzung vom 21. November gemachte Anzeige ausdrücklich Bezug nimmt, dem Senate hiesiger freien Stadt alles Weitere hierin vorbehal. ten." Die Anzeige vom 21. Nov. v. I. ging, unter Hinweisung auf die von Frankfurt in den letzten zehn Jahren für die Verpflegung der dahier befindlichen BundeSgarnison bis jetzt ohne Ersatz oder auch nur zugestcherte Entschädigung geleisteten^^

Vorschüsse, dahin, daß „vom nächstkommenden Jahre an dem Senate die Mittel zu weiteren Aufwendung«» von den bei Geldbewilligungen concurrirenden Staatsbehörden Voraussicht