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Intelligenz-Blatt

~ der freien MM Frankfurt, /^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 55. Donnerstag den 6. März 1862.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick -er Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 6. März. (Zur Situation) Wenn dem von Preußen geltend gemachten Rechte auf Bildung eines engeren staatsrechtlichen Verbandes im weiteren Bunde, innerhalb befleißen, gegenüber von der andern Seite daS Gleiche beansprucht wird, so geschieht damit etwas, waS, formell genommen, von Niemanden bestritten wird. Denn Art. XI. der Bundesacte behält den Bundesgltedern das Recht der Bündnisse aller Art vor, wofern sie nur nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet sind. Aber mit dem Streite über daS formelle Recht ist der eigentliche Kern der Frage noch lange nicht erschöpft; eS ist vielmehr der mate­rielle Inhalt irgend einer solchen Vereinigung, an welchem die Nation sich ihr Urtheil übib deren Werth bilden wird; und der materielle Inhalt kann zugleich so beschaffen sein, daß er zweifelsohne gegen die jenem Bündnißrechte gegenüberstehende Verpflichtung verstößt. Die Nation bedarf und verlangt ein solches Verhältniß der deutschen Staaten zu einander, daß sie zur kräftigsten Vertheidigung gegen äußere Feinde geeignet seien, zugleich aber solche Bedürfnisse der Einzelnen so­wohl wie gemeinschaftliche Interessen in einer Weise befriedigt werden können, wie eS in kleinen Staaten nicht möglich ist. Das nationale Interesse allein, nicht ein bische« mehr oder weniger Souveränität (jeder Vertrag fordert bis zu einem gewissen Grade ein Opfer an unbeschränkter Selbstbestimmung, die es überhaupt nicht gibt) oder ein künstlerischer Begriff von Unabbängtgkeit, — wird der Maßstab für die neuen Schöpfungen jeglicher Art sein. Ein Alternat im Bundesprästdtum mag man im Würz­burger Lager für ein schwerwiegendes Opfer halten, das nur durch die Garantie von Gesammtösterretch ausgewogen werden könne; für Deutschland wäre diese Frage eine sehr gleichgültige, des Strebens unwerth«, weil nicht das Mindeste zur Befriedigung des nationalen Bedürfnisses beitragend; dagegen müßte sein Kaufpreis für einen sehr gefährlichen gehalten werden, und die beschränkende Bedingung deS Bündnißr-chtes in Art. XI gewiß verletzen. Das deutsche Bundesverhältniß, so mangelhaft es sonst ist, hat doch in sehr bestimmter Weise gerade gegen solch« Pläne und Vereinigung geschützt, welche ihren Gegenstand außerhalb deS Bundes und der Interessen desselben antreffen lassen, und welche den deutschen Bund für fremde Zwecke engagiren wollen und so l er eigenen Sicherheit (seinem Hauptzwecke) entziehen würden. Wir können der „Berliner