der freien Stadl Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Franksurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
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JK 41. Dienstag den 18, Februar 1862.
Ueberblick der Ereignisse im Webiete -er politischen und Materiellen Interessen.
Frankfurt, 18. Februar. (Weltausstellung von 1862.) In wenigen Tagen — so schreibt die Englische Correspondenz — wird die Ausstellungskommtssion bekannt macken, wie groß die Zahl der Medaillm sein wird, welche sie der Jury zur Verfügung stellen will. Im Jahre 1851 war auf je fünf Aussteller eine Pretkmedatlle gekommen, da jedoch dies allgemein als unzureichend befunden wurde, und da bei der Allgemeinen Pariser Ausstellung von 1855 das Verhältniß sich wie vier zu eins heraus- stellte, wird auch diesmal kaum weniger denn Eine Medaille auf den vierten Aussteller kommen, wobei zu bemerken ist, daß es nur eine einzige Gattung Preikmedaillm geben wird (im Jahr 1851 gab es deren zwei), und daß kein Aussteller auf mehr als Eine in irgend einer Abtheilung oder Unteradtheilung Anspruch machen darf. — Folgendes sind die Regeln für die Vertheilung der Preise: Für jede Abtheilung und Unterab- theilung der Ausstellung wird eine internationale Jury gebildet, welcher die Vertheilung der Preise überantwortet werden. Jeder auswärtigen Commission wird es freistehen, für jede Abtheilung und Unterabtheilung der Ausstellung, in welcher hervorragende Jndustriegegenstände ihres betreffenden Landes vertreten sind, ein Mitglied der Jury zu ernennen. Die Namen der ausländischen Geschwornen müssen den königlichen Com» miffäreu vor dem 28. Februar eingesandt werden. Die britischen Geschwornen werden auf folgende Weise gewählt: Jeder Aussteller bezeichnet drei Personen, die er für jede Classe oder Nebenclasse, in der ei auSstellt, als Geschworne fungiren sehen möchte, und von diesen bezeichneten Personen werden die Commiffär« drei als Geschworne für jede Abtheilung oder Unterabtheilung auswählen. Die Cvmmiffäre behalten sich dabei das Recht vor, obige Anordnungen zu modifictren, wo immer es sich Herausstellen sollte, daß die buchstäbliche Ausführung derselben in dem einen oder andern Falle gegen die Billigkeit verstoßen würde. Die Namen der Geschwornen sollen im Laufe des Monats März veröffentlicht werden. Die Geschwornen werden aufgefordert werden, ihre Entscheidung mit einer kurzgefaßten Motivirung für jede derselben der königlichen Commission vor Ende Mai mitzutheilen. Sollte di« Motivirung in einzelnen Fällen ungenügend erscheinen oder ganz fehlen, dann behält die königliche Commission sich das Recht vor, sie zu bestätigen oder zu verwerfen. Die Namen derjenigen, denen PreiSmedaillen zuerkannt worden sind, werden in der ersten Hälfte des MonatS Juni öffentlich im Ausstellung-gebäude verkündet werden. Unmittelbar darauf werden die mit Medaillen gekrönten Aussteller dies bei ihren respec- ttven Ausstellungsgegenständen durch einen Anschlag bekannt gemacht sehen, der zugleich die Motivirung der Geschwornen enthalten wird. Nimmt ein Aussteller daS Amt eine-