Einzelbild herunterladen
 

ZnteHigenz-Blatt

der freien Asdt Frankfurt, /S^ verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, â^âkWÄ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

Jg 37. Donnerstag den 13. Februar 1862.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 13. Februar. Die Allgemein «Zeitung faßt, was sie über den Inhalt der am 2. Februar in Berlin überreichten „ identischen Noten' weiß, in folgender kurzen Analyse zusammen: „Die Note nimmt Veranlassung von der Ant« wort des Grafen Bernstorff an die k. sächsische Regierung über die Bundesreform, welche einen Bundesstaat im Bund erstrebt. Die Behauptuna der preußischen Regierung, zu einer solchen bundesstaatlichen Einigung durch Art. IX der Bundesacte berechtigt zu Sin, wird danach bestritten, und dagegen behauptet, daß das im Art. XI gewährleistete ündaißrecht ein Recht zum Ausscheiden der Glieder deS engern Bundes auS dem weitern Bund« nicht enthalte. Die irrigen Voraussetzungen und Anschauungen Preußens werden sodann in motivirter Weise erörtert, auch Preußen daran erinnert, in wie ganz anderer Richtung es einst als Mitgründer deS deutschen Bundes bei den Verhandlungen des Wiener Congreffes mitwirkte. Hierauf wird die Gefahr einer derartigen Umge­staltung, welche zwischen einem Theil Deutschlands und dem andern lediglich auf dem Kuß von Verträgen, wie sie auch zwischen Völkern fremden Stammes geschlossen werden, zu regeln wäre, ernstlich hervorgehoben. DaS positive Bundesrecht gestattete durchaus nicht, dem Artikel Xl eine so weitgehende Interpretation zu geben, daß ein Separat« bündniß erlaubt scheine, das mehr einem Subjecttonsvertrage gleiche; denn der deutsche Bund sei eine Gemeinschaft selbstständiger Staaten mit wechselseitig gleichen Rechten und Verpflichtungen, und könne nur auf einem solchen Princip wetker ausgebildet werden; die Ausführung der Bernstorff'schen Idee könnte dagegen nur die factische, wenn auch nicht rechtliche Auflösung des Bundes zur Folge haben. Hieran reiht sich nun die Er­klärung der collectiv handelnden Regierungen: daß sie den Fortschritt in der deutschen Bundesreform wollen; und die Note bezeichnet in diesem Gebiet namentlich eine ytrk- same Exekutivgewalt deS Bundes und eine Regelung der deutschen gemeinsamen Gesetz­gebung unter Beziehung von Delegirten der deutschen Ständeversammlung."

Bekanntmachungen.

1036 Münchener Joppen für die Wintersaison noch billig, so Wie Jag-reguistten, Feuerzeuge, Taschenmesser empfiehlt

Carl Glauth, Schnurgasse 39.