Einzelbild herunterladen
 

JnteHikenz-BIatt

der freien Madl Frankfurt

*

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

--hmwnWCM*MO«m«--

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

■■ - -^- --------------------------------------------------------------------------------------

M 35* Dienstag den 11* Februar

I III 11.1 I II - ».l- ■ ■■■■ —........ -« I I I .1 ■— ■■ »II II. — ■ l.l—-■■ ■■ I „

1862*

Ueberblick der Greignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 11. Februar. Die Erklärung, welche der Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Bernstorff, in der CommtssionSsitzung des Preußischen Abgeordnetenhauses vom 3. Februar in Betreff der kurhessischen Frage ab­gegeben hat, lautet: „Ich habe nur eine kurze Erklärung abzugeben: Die Regierung hält an dem Standpunct« fest, welcher durch die Erklärungen deS Freiherrn v. Schleinitz im April 1860 bei Gelegenheit des Antrages des Freiherr» v. Vincke und im Februar 1861 bei Gelegenheit der Adreßdebatte genau bezeichnet worden ist. Dieser Standpunkt beruht auf der Ueberzeugung, daß durch die Mitwirkung des Bundes zur Abschaffung der bestehenden und zur Einführung einer neuen Verfassung in den Beschlüssen vom 27. März 1852 und 24. März 1860 die Competenz des Bundes überschritten worden ist. Die Preußische Regierung hat fich daher gegen den ihrer Ansicht nach unberechtig­ten Bundesbeschluß ausdrücklich verwahrt, und der damalige Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat auch in der Kammer erklärt, daß Preußen «ine auf diesen oder einen ähnlichen Beschluß gegründete materielle Action des Bundes nicht zu dulden im Stande sein würde. Ich kann dies nur wiederholen. Für Preußen liegt der Schwerpunkt der Angelegenheit, wie damals ausgesprochen, in dieser Beziehung zum Bundesrecht. Aber auch dem besonderen Interesse des Nachbarlandes widmet die Preußische Regierung die aufrichtigste Theilnahme. Aus der Ueberzeugung, daß die Verfassung von 1831 nicht auf rechtsgültige Weise aufgehoben ist, also noch zu Recht besteht, folgt, baß dieselbe, natürlich erst nach Ausscheidung der bundeswidrigen Bestandtheile, auch wieder in Wirksamkeit gesetzt wer­den muß. Die Regierung erkeunt es daher auch als ihre Aufgabe an, hierauf mit allen ihr zu Gebote stehenden geeigneten und zulässigen Mitteln hinzuwirken. Welche Mittel aber als geeignet und zulässig zu bezeichnen sind, und auf welchem Wege sie glaubt, das eben bezeichnete Ziel erreichen zu können, das muß sie ihrer eigenen Beurtheilung vor­behalten, und sie kann diese Mittel und Wege, so wie die verschiedenen möglichen Eventualitäten um so weniger bis jetzt discutiren, als durch den badischen Antrag die ganze Angelegenheit wieder zu einer am Bundestage schwebenden Frage geworden ist. Ich bitte Sie, meine Herren, das Vertrauen zu hegen, daß die Regierung unter allen Umständen das Recht und das Interesse deS preußischen Staats im Auge behalten wird. Sie hat auch der kurhessischen Regierung nicht verhehlt, daß Umstände eintreten könnten, wo durch die Gefährdung deS letzteren die Frage für Preußen aufhören würde, eine innere Angelegenheit Kurhessens zu sein. DieS ist der Standpunct der Regierung,