Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpsörtchen, Schlachthausgasse 21.)
17.Dienstag den 21, Januar 1862.
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Ueberblick der Greignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 21. Januar. (Die Bernstorff'sche Note.) Es war wohl nur selbstverständlich, sagt das Frankfurter Journal, daß die Antwort des Grafen Bernstorff auf die Bundesreformvorschläge des Herrn v. Beust den verschiedensten Beurtheilungen unterzogen würde. Dieß ist natürlich. Weniger natürlich aber erscheint eS, daß jene Note auch offene Entstellungen erleiden mußte. Wir wollen hier nur einer der hauptsächlichsten Verdrehungen großdeutscher Blätter gedenken, wonach der Schein erweckt werden soll, alS verhalte sich Preußen, außer dem, waS es für sich selbst in Anspruch nimmt, gegen alle anderen Principien der deutschen Reform, als: Volksvertretung am Bunde, selbst energischere Executive, Bundesgericht, ablehnend oder entschieden bedenklich. Mit diesem oberflächlichen Raisonnement ist der logische Gedankengang der Bcrnstorff'fchen Note geradezu verkehrt und in nicht unabsichtliche Konfusion gebracht. Die Alternative ist einfach und klar ersichtlich folgende: Es wird zwischen einer Reform de« ganzen Bundes und einer solchen unterschieden, welche eine engere Vereinigung seiner Glieder auf dem Gebiete des innern Staatsrechtö bezweckt, also zwischen einem Staatenbunde mit völkerrechtlichem Charakter, und einem engeren Bunde, Bundesstaat. Für jenen werden Reformen von mehr bundesstaatlichem Eharakten mit vollem Reckte verworfen ; sie würden die Zwitterstellung des Bundes nur verschlimmern. Der Gesammt- bund kann sich nun einmal in bundesstaatlicher Richtung nicht entwickeln. Alle«, was dagegen vorgebracht werden könnte, ist unpraktische Phrase, Illusion. Des Beweises bedarf dieß nicht mehr für Denjenigen, der die Geschichte des Bundes seit fast einem halben Jahrhundert kennt. Anders mit dem Bundesstaate in seiner möglichen Gestaltung. Er fordert eine Volksvertretung, ein Bundesgericht, kurz alle Einrichtungen, die zu seiner Natur gehören. Es ist nirgends gesagt, daß Preußen für den engeren Bund, diesen Bund in der bundesstaatlichen Form, die einheitliche Executive, die Volksvertretung, Bundesgericht rc. n i ch t wolle. Aber der jetzige deutsche Bundesvertrag kann eine solche Frucht nie zur Reife bringen. Gewiß nickt. Aber wer kann denn auch behaupten, daß ein Vertrag «wige Dauer beanspruchen könne? Der Bund der deutschen Nation wird so lange dauern, als sie selbst. Die Form dieses Bundes kann eine wechselnde sein. Die Hauptfrage tat jedem Vertrage ist: ob er seinen Zweck erfüllt oder nicht. Wenn nicht, so ist die