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der freien Sladt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 282. Donnerstag den 28. November 1861.
Ueberbtick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 28. November. Die „Wochenschrift des National-Vereins" schreibt: Die Herren Bucher, v. Berg und Rodbertus haben von den bevorstehenden preußischen Wahlen Anlaß genommen^ sich in einer neuen Flugschrift über die deutsche Verfassungsfrage auszulassen. Daß die genannten drei Männer in diesem wie in andern Punkten ihre absonderliche Meinung haben, war nicht zweifelhaft, daß sie sich aber als entschlossene Anhänger der „Dreiherrschaft" offenbaren, ist ohne Zweifel für einen großen Theil ihrer Leser eine Ueberraschung gewesen. Oesterreich, Preußen und ein von den übrigen Staaten zu bestellender Dritter sollen ein Dtrectorium bilden, welchem die Handhabung der Vollziehungsgewalt in allgemeinen deutschen Angelegenheiten übertragen wird, und daS seinen Sitz, ebenso wie das Parlament, abwechselnd in Wien, Berlin und Frankfurt hat — das ist der ganz ernstlich gemeinte Vorschlag der Herren Bucher, v. Berg und Rodbertus. Ein solches Direktorium, welches sie, mit einer Berechnung, die uns nicht ganz ehrlich scheint, eine „republikanische Spitze" nennen, ist ihrer Ansicht nach zwar nicht die wünschenSwertheste, aber dafür die einzig mögliche Regierungsform, welche Deutschland zur Zett beanspruchen kann, und die sich ohne die gefährlichsten Erschütterungen und den verderblichsten Bürgerkrieg Herstellen läßt. Mit einem solchen Vorschläge ist die ganze Verfassungsangelegenheit natürlicher Weise lediglich in die Hände der Regierungen gelegt. Von der deutschen Nation werden auch die Herren Bucher und seine Gesinnungsgenossen Wohl schwerlich verlangen, daß sie sich für den Gedanken der Dreiherrschaft erwärmen, und der Ausführung desselben irgend einen thätigen Vorschub leisten. Nehmen jene Herren aber wirklich guten Glaubens an, daß die Regierungen ohne einen mächtigen Druck von Seiten des Volks über irgend eine nennenswerthe Verfassungsreform sich verständigen werden? Glauben sie an die freiwillige Selbstmediatisirung aller an der beantragten Dreiherrschaft nicht unmittelbar zu betheiligenden Dynastien? Wenn nun ein solcher Köhlerglaube undenkbar ist, so läßt sich auch die Annahme keinen Augenblick behaupten, daß die jetzige Bundesverfassung ohne bürgerliche Erschütterung in die Dreiherrschaft hinübergeführt werden könne. Zugegeben, kann man von Seiten der Herren von Berg, Bucher und Rodbertus sagen, daß sich die Sache nicht ganz ohne Zwang abmachen läßt; wenn aber Oesterreich, Preußen und etwa Bayern über die zunächst zu ihrem eigenen Vortheil zu bewerkstelligende Reform einverstanden sind, so hat der mögliche Widerstand von Hannover, Sachsen, Würjemberg u. s. w. wenig zu bedeuten. Zugegeben können wir unsererseits