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der freien Madi Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition; am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 280. Dienstag den 26 November 1861.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, 26. November. Auf der Dresdner Konferenz im Januar des Jahres 1861 brachten neben dem sogenannten Siebener- und Neuner-Project die kleineren Bundesstaaten einen Antrag zur Reform der Bundesverfassung in Vorschlag, welcher mit Bezug auf das Verfassungsproj-ct des Herrn von Beust Erwähnung verdient. Dasselbe ging in seinen allgemeinen Zügen dabin: 1) eine Executive zu bilden, die aus 5 Stimmen bestehen sollte, 2 ständigen für Oesterreich und Preußen und 3 wechselnden für die übrigen Staaten; 2) einen engeren Rath von 24 Stimmen mit Bevorzugung Preußens und Oesterreichs und 3) ein Plenum nur für die Fälle, wo Einstimmigkeit verlangt werde. Nach dem bestehenden Bundesrechte besitzt der engere Rath von 17 Stimmen, der nur mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet, legislative und executive Befugnisse und ist regelmäßig für alle Befugnisse cowpetent. Das Plenum von 67 Stimmen, in welchem entweder mit Stimmenmehrheit oder mit einer Majorität von % Stimmen entschieden wird, hat nur eine Kompetenz für ganz bestimmte Fälle und nur legislative Befugnisse. Diese Punkte stnd festzuhalten, um die Vorschläge des Ministers von Beust zur Reform der Bundesverfassung zu würdigen, welche nun auch in Berlin in einer Denkschrift überreicht worden sind. Der sächsische Staatsmann trennt die legislative und executive Befugniß des engern Raths. Für die Executive schlägt er ein Dt- rectortum von 3 Mitgliedern vor. Oesterreich und Preußen bilden die beiden ständigen Glieder, das dritte wird von den deutschen Regierungen gewählt und ist alternirend, so daß der Begriff der reinen Trias, wie ihn Bayern fordert, nicht zum Ausdruck gekommen ist. Die bayerische Krone erscheint danach nicht als die Vertreterin der übrigen deutschen Staaten. Der engere Rath der Bundesversammlung bleibt mit einiger Modisication der Stimmen bestehen, ist aber nicht permanent, sondern tritt je nach Bedürfniß an verschiedenen Orten (Regensburg oder Hamburg) zusammen. Ihm zur Seite steht eine Versammlung von Ausschüssen der deutschen Landesvertretungen, welche je nach Bedürfniß zum Betrath von der Bundesversammlung berufen werden kann, also nicht regelmäßig nach bestimmter Frist seine Thätigkeit wieder aufntmmt. — Im Zollvereinstaris sind bekanntlich Ganzsetdenwaaren mit 110 Thlr., halbseidene Waaren mit 55 Thlr. per Ctr. Eingangszoll belegt. Die preußische Regierung will auch in dem Vertrage mit Frankreich 60 Thlr. für ganze und 30 Thlr. für halbseidene Waaren aufrecht erhalten. Es scheint, daß Frankreich sich mit diesem Anerbieten wohl begnügen würde, daß aber ein anderer Umstand auf Bedenken stößt, nämlich die Zollvorschrift, welche alle Gewebe als halb-