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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

â 278. SamStag den 23. November

1861. ^

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen un- materiellen Interessen.

Frankfurt, 23. November. (Deutsche Wechselordnung.) Die in der Bundestagssitzung abgegebene Erklärung Preußens in Betreff der von der Handels- grsetzgebungscommission zu Nürnberg wegen einiger Bestimmungen der all­gemeinen Deutschen Wechselordnung gemachten Vorschläge scheint geeignet, deren vollständige Annahme anzubahnen, da außerdem, wie mit Recht hervorgehoben wird, deren getheilte Einführung eher von dem beabsichtigten Fortschritte der Einheit auf diesem Gebiete abführen, als denselben fördern würde. Diese Erklärung lautet voll­ständig: Mit Rücksicht auf den von der hohen Bundesversammlung am 13. April d. 3. Hinsichtlich der allgemeinen Deutschen Wechselordnung gefaßten Beschluß hat der Gesandte folgende Erklärung abzugeben: „Die königliche Regierung hat mit lebhaftem Interesse wie die andern, so auch diejenigen Berathungen der Nürnberger Conferenz verfolgt, in welchen die letztere, der ihr gestellten Aufgabe entsprechend, versucht hat, die auf dem Gebiete des Wechselrechts seit dem Jahre 1849 gewonnene Einheit zu er« a, zu vervollständigen und für die Zukunft sicher zu stellen. Was die Vorschläge mit welchen die Conferenz ihre bezüglichen Arbeiten abgeschlossen hat, so glaubt die königliche Regierung dieselben als ein Ganzes auffassen, ihre Erklärung also nur auf die Gesammtheit derselben richten zu müssen. Zwar erscheint dies nicht gerade durch eine innere Zusammengehörigkeit der einzelnen Vorschläge geboten; es wird sich aber — wie die königliche Regierung wenigstens voraussetzt— eine Verständigung kaum erreichen lassen, wenn die einzelnen Vorschläge als von einander unabhängig behandelt werden sollten. Ferner glaubt die königliche Regierung ein Einverständniß darüber nicht bezweifeln zu dürfen, daß den von der Conferenz gestellten Anträgen entweder in allen bet der Deutschen Wechselordnung betheiligten deutschen Staaten oder in keinem derselben Folge zu geben sei. Ein entgegegengesetztes Verfahren wurde, statt den beabsichtigten Fortschritt der Einheit auf diesem wichtigen Gebiete herbei zu führen, den Anfang der Zerstörung eines mit vieler Mühe errungenen und von den Betheiligten werthgehaltenen Werkes in sich schließen. Indem die königliche Regierung diese Bemerkung voraus schickt, gibt sie in der Voraussetzung, daß sie eines gleichmäßigen Verfahrens von Setten der übrigen betheiligten Staaten versichert ist, ihre Bereitwilligkeit zu erkennen, die nöthigen Schritte zu thun , um die preußische LaudeSgesetzgrbung mit den in Rede stehenden Vorschlägen der Nürnberger Conferenz in Betreff der allgemeinen Deutschen Wechselordnung in Uebereinstimmung zu bringen.