Intelligenz-Blatt
der freien Madi Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M« und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
M 274. Dienstag den 19 November
1861.
UeberblLck der Ereignisse im Gebiete der politischen
und materiellen Interessen.
Frankfurt, 19. November. Die Ausgaben für das Preußische Heerwesen (Ordinarium und Extraordinarium zusammen gerechnet) belaufen sich nach den publtztr- ten Staatshaushalts-Etats in abgerundeten Ziffern pro 1859 auf 32,343,000 Thlr., „ 1860 „ 32,638,000 „ 1861 „ 40,361,000
In den Jahren 1*59 und 1860 sind sämmtliche, durch die Reorganisation entstandenen Kosten aus extraordinär bewilligten Krediten bestritten worden, sie sind also kn den eben angegebenen Etats Ziffern nicht enthalten. Es würden mithin die pro 1860 bewilligten 32,638,000 Thlr. auch dann, wenn man niemals an eine Umgestaltung des Heeres gedacht hätte, für dessen früheren Zustand unbedingt erforderlich gewesen sein. Die pro 1861 bewilligten 40,361,000 Thlr. dagegen umfassen vollständig alle auf die Armee verwendeten, mithin auch die durch die Reorganisation herbeigeführten Ausgaben. Es ergibt sich also, daß die Militärreform bis jetzt di« Ausgaben nicht um 15 Millionen, sondern nur um 7,723,000 Thlr. gesteigert hat. Mit dieser Mehr-Ausgabe von 7,723,000 Thlr. ist allerdings dasjenige, was erreicht werden soll, noch nicht vollständig erreicht. Es liegt aber nicht der geringste Anhalt zu der Behauptung vor, daß die Kosten der Reorganisation sich noch um weitere 7,277,000 Thlr. steigern müssen. —Abgesehen von den einmaligen Ausgaben für Kasernenbauten, für welche allerdings während einer Reihe von Jahren die Verwendung von etwa 1 Million Thaler jährlich wünschenswerth wäre, aber keineswegs geboten ist, nimmt der von der Staatsregierung der Landesvertretung vorgelegte Reorganisations- Plan zu seiner Durchführung 9VS Million Thaler in Anspruch. Aber auch in Betreff der demnach allerdings noch erforderlichen 1% Millionen Thaler ist von der Regierung wiederholt die Erklärung abgegeben worden, daß dieses Mehr nur insoweit successive zahlbar gemacht werden solle, als ein bei der Wiederkehr der früheren Verhältnisse zu gewärtigendes stärkeres Anwachsen der Mehr-Einnahmen ohne eine größere Belastung deS Landes und ohne Beeinträchtigung anderer Zwecke die Geldmittel dazu, disponibel stellen werde. — Was insbesondere die nächste Zukunft anlangt, so liegt bis jetzt kein Grund zu der Annahme vor, daß in dem Etat pro 1862 für die Reorganisation eine größere als die pro 1861 bewilligte Summe in Anspruch genommen werden solle. Was die Hte und da ausgestellte Behauptung betrifft, daß durch die Armeerrform „die Land-
beseitigt* worden sei, so widerspricht dieselbe den Thatsachen, die Jedermann offen-