2“ Beilage, Frankf. JateL-BI M 240 Donnerstag 10. Oct, 1861;
B e k a n n t m a ch u n g e K.
Frankfurt und die Emanzipation.
Während unsere Schwesterstadt Hamburg nun schon seit geraumer Zeit ihren israelitischen Bürgern die vollständige Emanzipation ertheilt und dieselbe dadurch bethätigt hat, daß sie den Dr. Riess er daselbst in das höchste Gericht berufen, ist in unserem Frankfurt in der Emanzipationsfrage ein vollständiger Stillstand eingetreten. Vom Fürsten Primas kauften wir unser Bürgerrecht mit unserem guten Gelde, so daß unsere Gemeindeschulden größtentheils noch aus dieser Zeit herrühren; 1816 hat man uns dies Bürgerrecht ohne Weiteres wieder genommen. 1849 hat man uns als letzte der Märzerrungenschaften die vollständige Emanzipation ertheilt; Preßfreiheit, Vereinsrecht u. s. w. die verblieben den Frankfurter Bürgern; da dieselben aber stets eines Prügelknaben benöthigt gewesen sind, so mußten wir wieder denselben abgeben und uns hat man später fast sämmtliche Rechte wieder genommen. Es mögen sich einmal die christlichen Gemeinden unserer Stadt fragen, wenn man mit ihnen so verfahren wäre, wenn man ihnen gegenüber derart die heiligsten Menschenrechte hintangesetzt hatte, wie sie es gegen die Israeliten beliebt haben, ob sie wohl auch so patriotische Bürger geblieben wären, wie es die Israeliten Frankfurts geblieben sind und ob das eine schlechte Religion sein kann, die ihren Bekennern ein solches Ausharren im Unglücke, ein so unerschütterliches Festhalten an ihren Pflichten einflößt, wie dieses die Frankfurter Israeliten bekundet haben und bekunden. Man suche einmal in einer deutschen, geschweige einer europäischen Stadt Israeliten von solcher sittlichen und intellektuellen Bildung, wie man sie bei den Frankfurter israelitischen Frauen und Männern, Jünglingen und Jungfrauen findet. Ich gehe aber noch viel weiter, ich sage, selbst wenn wir diese Bildung noch nicht besäßen, hättet Ihr noch nicht das mindeste Recht, uns auch nur das geringste Titelchen unserer Emanzipation vorzuenthalten. Und über diesen Punkt herrscht sogar unter Israeliten mannichfache Begriffsverwirrung. Wie oft habe ich die Aeußerung gehört, ja so ein polnischer Jude, der verdient noch nicht die vollständige Emanzipation. Das ist ganz falsch. Er verdient sie gerade so gut, und stânde er auf der niedrigsten Stufe der Gesittung, als der höchste russische, österreichische und preußische Adelige; das Recht muß ihm gleich diesen werden, freilich muß er aber, wenn sich dieses Recht bethätigen soll, die Bildung zu erlangen suchen, die behufs des ihm zu übertragenden Amtes nothwendig wäre. Ich glaube, es hätte der österreichischen Finanzverwaltung keinen Schaden gebracht, wenn man einmal einer der Wiener israelitischen Finanzcapacitäten diese Verwaltung übertragen hätte. Gerade so wenig, wie es unserm Rechneiamte Schaden brächte, wenn eine unserer israelitischen Finanzcapacitäten, und wir haben hier sehr bedeutende, als Senatsmitglied oder 51er bei diesem Amte deputtrt wäre, oder wenn in unserem Konsistorium einer unserer Rabbiner, sei es auch der der orthodoxesten Partei, oder wenn in unseren Gerichten einer unserer tüchtigen israelitischen Advocaten säße, es würde dies beiden Körperschaften eben fo wenig zum Nachtheil gereichen, wie der erst genannten. Das ist ja eben der große Uebelstand, der, wo Lie Emanzipation vorenthalten wird, dem Gemeinwesen solcher Stachen geschieht, daß gut zu verwerthende Kräfte dem Staatsdienste und somit dem Staatsvortheile entfremdet bleiben und daher straft sich, wie das gewöhnlich bei jedem Unrechte geschieht, das Uu' recht, das gegen uns geübt wird, durch sich selbst.
Alle die Fehler, die man uns theils andichtet, die wir theils wirklich haben, um auch auf diesen Punkt kurz einzugehen, wir besitzen sie nur in Folge des Druckes, unter dem wir leben mußten, und ich weiß nicht, wie ich schon theilweise oben ausgeführt habe, ob, wenn ein Theil der Frankfurter Christen so von ihren Mitbürgern abgeschlossen