Intelligenz-Blatt
der freien Madi Frankfurt, ^^^
verbunden mit dem Amtsblatt. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
Jâ 232. Dienstag den L October 1861.
Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
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Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 1. October. (Der Handelsvertrag mit Frankreich.) Die preußische Regierung hat bekanntlich schon vor längerer Zeit den übrigen Zollvereins- regierungen Propositionen über den Abschluß des Handelsvertrags mit Frankreich zur Rückäußerung zugehen lassen, darunter auch die wegen einer mäßigen Herabsetzung der Weinzölle gegenüber Frankreich. Bet der letzteren sind hauptsächlich die sechs südwestdeutschen Zollvereinsstaaten tnieressirt, welchen gegenüber Norddeutschland einen Binnenzoll von dem Wein unter dem Titel „Uebergangssteuer" hebt. ES sind dies Bayern, Würtemberg, Baden, Frankfurt, Nassau und Hessen-Darmstadt. Die Rückäußerungen dieser Staaten sind nunmehr erfolgt. Darmstadt spricht sich unbedingt gegen jede Zollermäßigung aus. Die übrigen Regierungen erklären sich bedingungsweise dazu bereit, Würtemberg und Nassau für den Fall, daß die Uebergangssteuer ganz abgeschafft, die übrigen für den Fall, daß sie ermäßigt werde. Für den Standpunkt von Würtemberg und Nassau hat sich in Würtemberg die Majorität der Weinproducenten, in Nassau die zweite Kammer ausgesprochen. Jener Binnenzoll ist ein Unding; er muß fallen. Der Abschluß des deutsch-französischen Handelsvertrags ist die günstigste Gelegenheit, dies Ziel zu erreichen. Sie muß benutzt werden; man weiß nicht, wann eine solche wieder kommt. — Auf der andern Seite haben die preußischen Weinproducenten, namentlich diejenigen von der Mosel und der Ahr, auf das Entschiedenste gegen Aufhebung der Weinübergangssteuer protesttrt und dem Ministerium in Berlin erklärt, daß sie eine gänzliche Aufhebung der Eingangszölle auf französische Weine der Abschaffung der Uebergangs- abgabe vorzögen; denn mit den französischen Weinen könnten sie wohl concurriren, nicht aber mit den süddeutschen, insbesondere den rheinischen. Die preußische Regierung hat