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M 194 SamStag den 17. August 1861.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 17. August. Der Turntag, d. h. die berathende Versammlung der Turner in Berlin, hat außer dem Beschluß über Verwerfung eines förmlichen Turnerbundes und Niedersetzung eines leitenden Fünfzehner-Ausschusses auch be­schlossen, das deutsche Turnen nach Jahn, Eiselen und Spieß, nicht das schwedische Turnen in Anwendung zu bringen. Zu diesen Beschlüssen bemerkt £ Bucher in der Nationalzeitung: „Den ersten Beschluß, gegen die schwedische Gymnastik, müssen wir unbedingt billigen, den zweiten, gegen einen Turnerbund, soweit wir die Debatte übersehen können. Das Turnen ist eine Sache, die still und ernst gepflegt sein will; für die Förderung der Kunst scheinen uns periodische Besprechungen der Erfahrensten vollkommen ausreichend. Eine festere Organisation würde die Versuchung nahe legen, das Turnen aus einem Selbstzwecke zum Mittel für andere Zwecke zu machen, die, so löblich sie auch sein mögen, Spaltungen und äußere Gefahren bringen würden, unter denen das Turnen einer zweiten babylonischen Gefangenschaft verfallen könnte." Die ministerielle Sternzeitung bringt einen Nachruf an das gefeierte Fest, der den ganzen erfreulichen Unterschied der Zeiten, den fünfzig Jahre hervorgebracht haben, ermessen läßt. „Ein echtes und rechtes Volksfest" war es; und es galt einer „That,* deqn eine solche war es, „als Jahn in der Stadt Berlin den ersten .Turnplatz errichtete." Aus dem damals gelegten Samenkorn ist „das Turnen als ein Baum entsprossen, dessen Zweige nicht nur Berlin, nicht nur Preußenland, nein, grnz Deutschland überschatten, und von dem weit über Land und Meer fremde Völ^r sich Steckreiser geholt und auf ihren Boden verpflanzt haben." Mit dem Turnen aber hat Jahn „das im deutschen Volke schlummernde Bewußtsein seines Volks- ,thvms geweckt" und ihm „mit diesem Namen seinen besten, namen- und wesenlos ge­wordenen Schatz wieder gegeben." Nicht in der Gestalt eines berlinischen oder preußischen Festes, nur in der eines deutschen Volksfestes habe solche Mannesthat recht gefeiert werden können. Gegen den Schluß hin dann heißt es: „Wenn die volksthümlichsten Männer aller deutschen Gauen in festlicher Vereinigung wieder und wieder sich gedrungen fühlten, dem erhabenen Monarchen, in dessen Hauptstadt sie sich zusammen gefunden, durch subelnde Hochrufe die Gefühle des Dankes und der Verehrung auszusprechen, so klingt aus diesen Rufen ein Zeugniß heraus für die Innigkeit und Festigkeit des Verhältnisses zwischen den deutschen Fürsten und dem deutschen Volke. Wenn in den Festzügen die einzelnen Landsmannschaften stolz auf die voraufschwebenden Farben ihres Staates blickten und Jeder dem Andern diesen Stolz von Herzèn gönnte,