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der freien Stadt Frankfurts /S »erbundm mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, MAW^^M und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthansgasse 21.)
â 170.________Samstag den 20. Juli________1861.
Üeberblick -ev Creigniffe im Gebiete der politischen
und materiellen Interessen.
Frankfurt, 20. Juli. Wäre die Politik nur dazu da, sagt das Frankfurter Journal, um den gemeinen Interessen persönlichen Eigennutzes oder den Zwecken eines beschränkten, kurzsichtigen Ehrgeizes zur Arena und zum Tummelplätze zu dienen; hätte sie nicht vielmehr die Mittel aufzusuchen, die Aufgaben des Staates zu lösen, Zwecke und Mittel mit dem Rechts- und Sittengefühle der Völker in Einklang zu bringen, so möchten wir uns nicht verwundern, die That der individuellen Verkehrtheit oder des Wahnsinnes eines unberechenbaren Einzelwillens (wie ein berühmter Arzt sie treffend nannte), die alle Gesitteten mit gerechter Empörung erfüllt hat, von einer unverbesserlichen feudalen und ultramontanen Partei für ihre eigenen trüben Zwecke nach Möglichkeit bestens verwerthet zu sehen. Indessen ist „verwundern" nicht das rechte Wort; wir hatten es nicht anders erwartet, eS unfehlbar kommen sehen; und nur in Einem vielleicht hat man selbst unsere Erwartungen noch überholt: in dem Mangel des mindesten Anstandes, in dem Plumpen der Verdächtigung und der Anklage, die in ze. lotischem Eifer sich so weit vergißt, ihren heuchlerischen Gefühlen, die im Grunde noch tiefere Beleidigung Dessen zu verbinden, den sie zu feiern vergibt. Denn, während jeder Gesittete neben der Entrüstung über die frevelhafte That der Einzelanmaßung zugleich gerade daraus einen wieder erhebenden Trost schöpfte, daß das sittliche und Rechtsbewußtsein unserer Zeit im großen Ganzen, Zuständen entwachsen ist, in welchen die Rechtlosigkeit oder die rohe und unentwickelte Idee deS Staates für den verbrecherischen Ausbruch barbarischer Thaten noch Vorwand und Beschönigung finden mochte, scheut der verblendet« Haß jedes politischen Fortschrittes nicht vor dem Versuche zurück, die unselige That ihres isolirten Charakters entkleiden und in ihren intellektuellen Ursprüngen einer ganzen nationalen Richtung aufbürden zu wollen. Der Verdächtigung, dem beleidigenden Versuche, der Seele eines großherzigen Fürsten die Beruhigung zu stehlen, daß nur der Wahnwitz des Einzelnen die Hand zu einem solchen sinnlosen Verbrechen konnte erheben lassen, stellt sich würdig der Blödsinn und das Vergessen aller Geschichte zur Seite. Brauchen wir daran zu erinnern, daß, um nur Ein Beispiel anzuführen, dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg, der mit großer Strenge den allgemeinen Landfrieden gegen die Zügellosigkeit des Adels durchzuführen suchte, inS Schlafgemach die freche Drohung geschrieben wurde: „Markgraf Joachim, hüte Dich! wo wir Dich kriegen, so henken wir Dich!" und diese Drohung durch einen Hinterhalt auch erfüllt werden sollte; oder daß die Jesuiten den Mord der Fürsten predigten, sobald diese ihr domintrendes Joch abzuschütteln strebten?! Ist es denn nicht das Geistig-Große unserer