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ZnteMgenz-Matt der freien Madi Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Gekstpförichen, Schlachthausgasse 21.)

JK 160. Dienstag den 9. Juli 1861.

Vrb" Bestellungen auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich von der Expedition für dieses Semester angenommen.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materielle« Interesse».

Frankfurt, 9. Juli. Die officielle Mittheilung über die Bundestagssitzung fertigt das Mtnoritätsvotum Preußens in der Angelegenheit der Umwandlung des Gothaer Heimathlosenvertrages so kurz ab, daß eine tendenziöse Redaction desselben kaum zu ver­kennen, und jenes Votum auch nicht entfernt richtig angedeutet ist. Wir führen aus demselben noch an, daß nach der schon jetzt gegebenen bestimmten Erklärung der preußi­schen Regierung, aus den von ihr angeführten Gründen verhindert zu sein, einem Bun­desbeschlusse, wie ihn der Antrag der Ausschußmajoritât vorbereiten wolle, ihre Zu­stimmung zu geben, noch weiter bemerkt wird, daß es von diesem Standpunkte aus dann nicht würde angemessen erscheinen können, sich an einer commissarischen Umarbeitung des Gothaer Vertrages und seiner Ergänzungen zu betheiligen. Auch erscheine es nach den bisherigen zehnjährigen Erfahrungen noch durchaus zweifelhaft, ob es sich wirklich em­pfehlen- würde, die einzelnen Ergänzungen, Auslegungsbestimmungen, Verabredungen über Transportwesen rc. in den Vertrag selbst, resp, in einen eventuellen Bundesbeschluß mitaufzunehmen und denselben in ein Ganzes umzuwandeln. Daß dies bet einer frühe­ren Conferenz von einer Seite befürwortet worden, beweise noch nicht ein wirkliches Bedürfniß dafür. Das von der Ausschußmajorität vorgeschlagene Mittel, dem zu fassenden Bundesbeschlusse nur eine Dauer von wenigen Jahren zu geben und fernere Revisionen vorzubehalten, wird deshalb für nicht ausreichend erklärt, da eS jedenfalls für eine bestimmte Zeit die Bundesregierungen den einmal be­stehenden Bestimmungen auch dann unterwerfe, wenn diese ihnen nach den einge- tretenen Veränderungen in den Landesgesetzgebungen nachtheilig und lästig würden. — Nach der Stellung des Antrages Preußens auf Bildung von zwei Brigaden zur Küsten- verthetdigung erklärten den Anschluß an die preußischen Vorschläge sofort die Gesandten für Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Anhalt-Dessau Cöthen und Schwarzburg- Sondershausen, Schaumburg-Lippe, Lippe-Lippe und Waldeck, für Lübeck, Bremen und Hamburg. Der Gesandte Hannovers behielt seiner Regierung eine etwaige Erklärung vor. — Zu was Allem wird nicht die Arbeit des Herrn v. d. Pfordten in der Holsteinischen Angelegenheit gemacht! Um von außerdeutschen Blättern zu schweigen, in