Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Franlsurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 159. Sonntag den 7. Juli_________1861.
TL^^ Bestellungen aus das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich von der Expedition für dieses Semester angenommen.
Die hiestgen Anstalten und Sehenswürdigkeiten bete.
Für nächste Wiederholung dieser Bekanntmachung wird die gefällige Angabe von etwaigen Abänderungen in der Expedition erbeten.
Bethmann'sches, von, Museum, vor dem Friedbergerthor, offen: täglich von 10 bis 1 Uhr.
Blindenanstalt, Theobaldstraße 11, offen: von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 5 Uhr an Wochentagen, mit Ausnahme des Samstag Nachmittag, dem Besuche des Publikums, und damit sich die Gönner derselben von Leistungen der Blinden überzeugen können, so werden Arbeiten mannigfaltiger Art sowohl zur Ansicht als zum Verkaufe vorgelegt.
Diorama, auf dem Gallusfeld, nächst dem Main-Weser-Bahnhof, offen: täglich und zu allen Stunden des Tages.
Frankfurter Kunstverei», Noßmarkt 20, offen: täglich von 9 bis 5 Uhr.
Kaisersaal, im Römer, offen: Montags und Mittwochs und vom 1. Mai an auch Freitaas von 11 bis 1 Uhr.
Orientalische- Cabinet, große Gallengafle, im Mohrengarten, offen: täglich von Morgens 8 bis Abends 7 Uhr.
Senckenberg'sche Bibliothek, bestehend aus den vereinigten Bibliotheken des medicini- schen Institutes, der naturforschenden Gesellschaft, des physikalischen, des ärztlichen und des geographischen Vereins, offen: täglich, von 11 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- u. Feiertage.
Senckenbera'sches naturgeschichtliches Museum, am Eschenheimerthor, offen: zu freiem Besuche für Jedermann: Mittwochs von 2 bis 4 Uhr und Freitags von 11 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der aus diese Tage fallenden Feiertage; außer dieser Zeit kann dasselbe nur den Mitgliedern der Sencken- berg'schen naturforschenden Gesellschaft und Solchen, die von einem Mitgliede eingeführt sind, bei Vorzeigung der zu diesem Zweck den Mitgliedern ertheilten Eintrittskarten geöffnet werden.