ZuteMgenzBlatt
der freien Stadt Frankfurt,
Verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, M^ und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Gersipförtchen, Tchlachthansgasse St.)
JIS. 122. Samstag den 25. Mai 1861.
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materielieA Interesse«.
Frankfurt, 25. Mai. Folgendes ist der Wortlaut der von Oesterreich mit Bezug auf den preußischen Antrag wegen der Kriegsverfassung abgegebenen Erklärung: Der Gesandte, welcher seiner allerhöchsten Regierung in der Sitzung vom 2. ds. eine etwaige Erklärung bezüglich des von dem königlich preußischen Herrn Gesandten eingebrachten Antrages in Betreff der Revision der Bundes-Kriegsvrrfassung vorbehalten hatte, ist nunmehr angewiesen, der hohen Bundesversammlung nachstehende Mittheilung zu machen. Nach den Andeutungen, welche die Motivirung dieses Antrages bezüglich eines zwischen den Regierungen von Oesterreich und Preußen diesfalls herbetgeführten Einverständnisses in sich schließt, hält sich die kaiserliche Regierung für verpflichtet, ihren Bundesgenossen gegenüber sich über ihr — wie es scheint, mißverständlich aufgefaßtes — Verhältniß zu diesem Anträge auszusprechen. Den hohen Bundes-Regierungen ist bekannt, daß die in Berlin gepflogenen Verhandlungen den Zweck hatten, über die militärischen Verhältnisse Deutschlands zu berathen, wo möglich zwischen Oesterreich und Preußen eine Vereinbarung über gemeinsame Beantwortung der schwebenden militärischen Fragen zu Stande zu bringen, die zu Tage getretenen Meinungsverschiedenheiten aus- zugleichen und diese vorläufige Vereinbarung als Grundlage für die angestrebte Einigung am Bunde zu verwenden. In der während dieser Zeit zwischen Wien und Berlin geführten Correspondenz ist von dem königlich preußischen Cabinette auch der Vorschlag zu einem die Oberleitung des Bundesheeres betreffenden, gemeinsam in der Bundesversammlung zu stellenden Anträge gemacht und dieser Vorschlag österreichischerseits ungesäumt mit der Geltendmachung von drei gleichzeitig formulirten wesentlichen Bedenken gegen die Annehmbarkeit jenes Antrages beantwortet worden. Die kaiserliche Regierung wünscht die hohe Versammlung darüber nicht im Zweifel zu lassen, daß in dem Anträge, welchen die königlich preußische Regierung in der Sitzung vom 2. ds. gestellt hat, diese Bedenken berücksichtigt erscheinen, und daß, was die Textirung dieses so unerwartet aus dem Zusammenhänge der berliner Verhandlungen hervorgehobenen Vorschlages anbelangt, die königliche Regierung allerdings Ursache habe, sich auf Oesterreichs Mitwirkung bei dessen Formulirung zu berufen. Aber so sehr auch die kaiserliche Regierung dem königlichen Cabinette für die Rücksichten verpflichtet ist, welche es im Hinblicke auf das angestrebte Einverstândniß mit den übrigen Bundesgenossen den österreichischerseits erhobenen Bedenken zu Theil werden ließ, und so sehr sie sich Glück wünschen wird, wenn durch jenen Act des Entgegenkommens dieses Einverständniß gefördert würde, so muß sie doch, um Mißverständnisse hintanzuhalten, welche neuerdings den Austrag der mit