(Expedition: am Gekstpsörtchen, Schlachthausgaffe 21.)
Zntelligenz-BIatt
der freien Mdt Frankfurt, /^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,B^O und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
M 117. Samstag den 18. Mai 1861.
UeberbliS der GreLgniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interesse«.
Frankfurt, 18. Mai. Die Begründung des Antrags, welchen Preußen am 2. Mai bezüglich der Bundeskciegsverfaffung der Bundesversammlung vorgelegt hat, lautet wie folgt: „Der k. Gesandte beehrt sich im Auftrage seiner allerhöchsten Regierung die nachstehende Vorlage zu machen. Die Abstimmung über die am 26. Juli v. I. hoher Bundesversammlung vorgelegten Anträge der Majorität und Minorität des Mi- lttirausschusses in Betreff der Oberleitung in einem Bundeskriege ist bis jetzt ausgesetzt geblieben, weil die darin sich äußernden verschiedenen Auffassungen noch unvermittelt neben einander standen. Eine Ausgleichung derselben herbeizuführen, haben sich mehrere hohe und höchste Bundesregierungen in einer zu Würzburg im August v. I. abgehaltenen Conferenz zu gemeinsamen Vorschlägen geeinigt; ein gleicher Zweck ist im Laufe dieses Jahres auch in den zu Berlin stattgehabten commissarischen Berathungen der allerhöchsten Regierungen von Preußen und Oesterreich über die am Bunde schwebenden militärischen Fragen verfolgt worden. Die k. preußische Regierung hat hienaL die Ueberzeugung gewonnen, daß die betreffenden hohen und höchsten Regierungen sich darüber im Einverständniß mit ihr befinden, daß es Bedürfniß ist, die Hindernisse, welche einer unter Umständen nothwendigen Abweichung von den Bestimmungen der Art. XII.—XVL der allgemeinen Umrisse der Bundes-Kriegsverfassung hinsichtlich der Organistrunq der deutschen Streitkräfte entgegengesetzt werden könnten, zu beseitigen und für gewisse Eventualitäten den beiden allerhöchsten Regierungen von Oesterreich und Preußen eine Initiative in Betreff der Leitung und Führung eines Bundeskcieges zuzugestehen. Das Streben der k. Regierung geht nach wie vor dahin, im gemeinsamen Interesse aller für die Vervollkommnung der Bundes-Kriegsverfassung und für eventuelle nothwendige Vereinbarungen den Boden zu ebnen, so wie . die bei der Revision jener Verfassung hervorgetretenen Gegensätze möglichst auszugleichen. Sie glaubt deßhalb von einer scharfen Präcistrung der Bestimmungen über die militärische Oberleitung für den Fall, daß beide Großmächte oder eine derselben, über ihr Bundescontingent hinaus, mit ihren Gesammtarmeen in einen Bundeskcieg eintreten, absehen und sich bei Formultrung eines bez. Antrags auf die allgemeine Andeutung des einzuhaltenden Weges beschränken zu sollen, so weit sich für denselben die Stimmen zahlreicher und hervorragender Bundesglieder bereits ausgesprochen haben. In Anbetracht der Zeitverhältnisse ist die k. Regierung der Ansicht, daß sie mit einem solchen vermittelnden Anträge nicht ferner Anstand nehmen dürfe, und sie gibt sich der Hoffnung hin, daß ihr dabei die Zustimmung der hohen und höchsten Bundesregierungen zur Seite stehen