Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden,^J|&!Ä und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. [
—— »»•eew»*e6$e8»^e»e<e ■ «vj
(Expedition: am Getstpförtche«, Schlachthausgasse 21.)
J£ 106,________Samstag den 4. Mai_________1861.
Abonnementspress für's halbe Jahr 2 fl. Mkr. Tägliche Ausgabe außerMontags. Linrückmngs gebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberblirk der Wreignrsse im WevieLe der politischen und Materielle« JnLereUe«.
Frankfurt, 4. Mai. Die dänische Erklärung vom 27. April in der holsteinischen Angelegenheit, hie in der Letzten Bundestagssitzung übergeben wurde, geht davon aus, !fa| „die königliche Negierung dem von der Bundesversammlung in ihrem Beschlusse vom 7. Febr. d. I. wiederholten, beziehungsweise erweiterten Bundesbeschluffe vom 8. März d. I. gegenüber die früher von ihr ausgesprochene Ueberzeugung, daß der Provinztalständeversammlnng des Herzogthums Holstein eine allgemeine beschließende Befugniß rückfichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie rechtlich nicht zustehe und daß ein solches ganz allgemeines Zugeständniß mit dem geordneten Gange einer regelmäßigen Regierung unvereinbar sein würde, aufzugeben nicht vermocht habe"; gleichwohl habe sie sich in dem Wunsche erneuter Bürgschaften der selbstständigen und freien Entwicklung der holsteinischen Unterthanen, und um ihrerseits unabsehbaren Verwicklungen vorzubeugen, „sich angelegen sein lassen, einen Weg zu finden, auf welchem sie den Ansprüchen jener Beschlüsse auf eine größere Selbstständigkeit des Herzogthums Holstein rückfichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten genügen könne, ohne auf die ganz unerläßlichen Garantien zu verzichten und ohne den Rechten des Landesherrn wie den übrigen Theilen der Monarchie zu nahe zu treten." Es werden hierauf die der holsteinischen Ständeversammlung gemachten Eröffnungen und Vorlagen durchgegangen: 1) die Gründzügè eines Planes für eine gemeinschaftliche Repräsentation der ganzen Monarchie [gegen die die Stände geltend machten, daß „die Selbstständigkeit der einzelnen zur Monarchie vereinigten Länder mit der Bildung einer gemeinschaftlichen Repräsentation in einem Gesammtorgane" unvereinbar fei]; 2) den Entwurf eines Gesetzes für die provisorische Stellung Holsteins hinsichtlich der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Monarchie, welcher für gemeinschaftliche Angelegenheiten mit mehr oder weniger lokalem Nebencharakter den holsteinischen Ständen die „ausschließliche gesetzgebende Befugniß" geben sollte, und in dem die Regierung einen haltbaren Uebergangszustand geschaffen zu haben glaubte; 3) eine nette Provinzialverfaffung. Wir heben wörtlich sodann aus der dänischen Argumentation das über denberühmt gewordenen § 13 in fine Gesagte hervor: »Da die in dem Entwürfe enthaltenen spekiellen Bestimmungen erst für die mit dem ersten April nächsten Jahres beginnende Finanzperiode zur Geltüng gelangen konnten;