Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. $ ---- ®»»*e6*e*®e®e»a®ee®we ----

(Expedaion: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 104. Donnerstag den 2. Mai 1861.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Linrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberbliek der Ereignisse im Gebiete der politische» und materiellen Interessen.

Frankfurt, 2. Mai. Der „Südd. Ztg." wird von hier geschrieben: Wo die nordöstliche Spitze des Fürstenthums Schaumburg-Lippe an das Königreich Hannover grenzt, zwischen Weser und Leine, in der Nähe der (mit Ausnahme Rügens) nördlichsten GebtrgSerhebunqDeutschlands, liegt stich und halbversumpft ein eine Meile langer, Meile breiter See, das Steinhuder Meer. Auf Bückeburger Seite trägt eine künstliche Insel eine Miniaturfestung, Wilhelmstein; der nördliche und nordöstliche Theil gehört zu Hannover. Ueber diesen letzteren ist nun seit kurzem zwischen den genannten Nach­barstaaten ein Streit entstanden, der, so kleinlich er erscheinen könnte, oder vielleicht ge­rade deßhalb, einiges deutsch-internationale Interesse gewährt. Die zwischen Hannover und Schaumburg-Lippe über genanntes „Meer" entstandene Fehde schwebt jetzt beim Bundestage, nachdem die Negierung des letzteren Landes den Vorschlag, den Streit durch eine dritte Regierung als Schiedsrichterin entscheiden zu lassen, abgelehnt hat und deßhalb Hannover am 13. April mit dem Anträge an den Bund gegangen ist, in Gemäß­heit der Austrägalordnung zunächst einen Vermittlungsausschuß niedersetzen und, falls die Vermittlung fehlschlagen sollte, wegen Anordnung einer Austrägalinstanz das Weitere verfügen zu wollen. Dieser Vermittlungsausschuß wurde bekanntlich in der letzten Bundes­tagssitzung gewählt. In Bezug auf den Gegenstand des Streites selbst aber folgen wir der von Hannover gelegentlich seines Antrages gegebenen Darstellung. Das Steinhuder Meer ist von alter Zeit her zwischen Hannover und Schaumburg-Lippe nach einer genau bestimm­ten Linie getheilt. Den hannöverschen Antheil hat der jüngst verstorbene Fürst Georg Wilhelm von Schaumburg-Lippe von dem König Georg III. von Großbritannien und Hannover am 9. October 1788 mit allen daran haftenden nutzbaren und hoheitlichen Reckten und Gerechtigkeiten zu Leben empfangen. Indessen war das Lehen nur ein persönliches, ausdrücklich nur ad dies vitae des Fürsten Georg Wilhelm verliehen, mußte also mit dessen Ableben erlöschen und wieder mit der Krone Hannover vereinigt werden. Die hannöversche Regierung ließ denn auch, „um diesem rechtlichen Erfolg auch äußerlich einen thatsächlichen Ausdruck zu geben", nach dem am 21. November v. I. erfolgten Tode des Fürsten Georg Wilhelm sofort, und selbst bevor noch sein Nachfolger die Regierung angetreten hatte, durch ihren dazu bestellten Commissarius am 23. November