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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

42 74. Donnerstag den 28. März 1861

Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich oder vom 1. April beginnend, zu ermäßigtem Semester-Greife von der Expedition angenommen.

Ueberblick der (Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

granffMtt, 28. März. Wir lesen in der „Handelszeitung": Das offi ciöse Kopenhagener „Dagbladet" bespricht in seiner Nummer vom 19. März den gegen­wärtigen Stand der dänisch-holsteinifi" ~

»änisch-holsteinischen Frage und glaubt, daß nun nach Ablehnung der letzten Vorschläge der Regierung nichts übrig bleibe, als selbst die Sache in Händen zu nehmen und durch einen entscheidenden Schritt die Anomalie zu beendigen, durch welche Holstein zum deutschen Bund und zur dänischen Monarchie zugleich gehöre ; da nun der Bund nicht von Holstein und dieses nicht vom Bund lasse, so müsse Holstein von der dänischsschleswig'schen Monarchie getrennt werden; die Stände schnitten dadurch jede Verbindung mit Schleswig selbst ab, und es müsse dem Bund dann überlassen bleiben, seine Drohungen auszuführen. Als Beweis, wie in Deutschland die Stimmung gegen Dänemark aufgeregt werde, führt „Dagbladet" denn unter Anderem auch Kolbs Handbuch der vergleichenden Statistik an, das in feindlichster Weise über die dänischen Finanzen aburtheile. Thatsächlich kann das Kopenhagener officiöse Organ nicht einmal den Versuch unternehmen, nur eine einzige der Kolb'schen Zahlenangaben, auf denen das ganze Raisonnement beruht, zu widerlegen oder als falsch nachzuweisen. Daß die finanzielle Ausbeutung der Herzogthümer durch die Dänen einfach angegeben ist, mag zu Kopenhagen mißfallen. Fast noch unangenehmer scheint die Erinnerung an einige firtAttirtPfAirRHifhe ^bâcben ru sein. namentlich. daß der dänische Hof unter dem em-

zu Kopenhagen mißfallen. Fast noch unangenehmer icyeint sie Minnrrung u» t finanzgeschichtliche Thatsachen zu sein, namentlich, daß der dänische Hof unter dem pörenden sog. „Königsgesetze« Schulden auf Schulden häufte; daß Dänemark im I

pörenden sog. „Königsgesetze" «Lcyumen aus Dcyuroen yausre; cap ^«7« im Jahre 1813 einen förmlichen Staatsbankerott machte; daß man die bei dieser Gelegenheit ge­gebene königliche Verheißung „inskünftige alljährlich ein Budget zu veröffentlichen", 22 Jahre lang unerfüllt ließ! Der Verfasser des angegriffenen Buches wies ferner auch nach, mit welchem Defic t die dänischen Finanzen in den 4 Jahren von 1849—52 (nicht blos von 1848 bis 50, wie „Dagbladet" sagt) alljährlich abschlossen, und nennt dies eine „finanzielle Zerrüttung" (welches Wort das dänische Negierungsorgan mit „boule- versement des finances“ übersetzt), — eine Zerrüttung, welcher der Staat durch den