Zntelliqenz-BIatt der freien Stadt Frankfurt, "^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Getstpförtchrn, Schlachthausgasse 21.)
M 72 DiensLsß den 26. März 1861.
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UeberbliE der Creigniffs im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 26. März. (Zur Situation.) Kaiser Alexander von Rußland hat ein Manifest erlassen, durch dessen allmälig in's Leben tretende Bestimmungen nach einigen Jahren viele Millionen Russen zu dem Genuß einex Freiheit gelangen sollen, welche ihnen bereits jetzt im Princip zuerkannt wird. Man kann diesen Schritt gar nicht hoch genug anschlagen; denn durch ihn tritt jetzt das Reich des Czaren erst wahrhaft in das europäische Staatensystem, nachdem es eben wegen seiner Leibeigenschaft als Institution Jahrhunderte lang eine Stellung behauptet hat, welche es stets als einen Fremdling unter uns erscheinen ließ. Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft verläßt Rußland die Periode feines Mittelalters und beginnt eine Aera, in welcher man von einem russischen Volke wird sprechen können, während es vorher nur Privi- legirte und Geknechtete gab. Schon die Anerkennung des Princips der persönlichen Freiheit ist für Rußland von unermeßlicher Bedeutung und eröffnet dem Reiche eine Laufbahn, auf welcher es der europäischen Bildung um so näher gerückt werden wird, als es sich zugleich zur Aufgabe stellt, oder vielmehr stellen muß, die Civilisation nach dem Osten zu tragen und mit demselben zu vermitteln. Die Massen früher unter dem doppelten Drucke und der doppelten Peitsche des Staates und ihrer Grundherren, welche sich nur wenig von Sklavenzüchtern unterschieden, seufzend, werden jetzt erst lebendig werden und zu bethätigen vermögen, welche Anlagen und Fähigkeiten in ihnen liegen. Das ist der Weg von der bloßen Unterthanenschaft zum Staatsbürgerlhum, mit welchem auch der Fortschritt auf jedem andern Gebiete aufs Innigste verbunden ist. WieFriedrich Wilhelm III. von Preußen sich die Kalamität von 1806 zur Lehre dienen ließ und jene Gesetze gab, durchweiche das Volk zu einer näheren Theilnahme am Staatswesen berechtigt wurde, so hat sich auch sein Enkel Alexander II. die Niederlagen in der Krimm in ähnlicher Weise zu Herzen genommen, indem er einsah, die auf den Schlachtfeldern erlittenen Verluste würden am sichersten nicht durch Vermehrung der Militärmacht, sondern durch Einrichtungen gedeckt, welche den todten, trägen und widerstandslofen Waffen Seele und Geist einhauchten und denselben ein Interesse für