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der freie« MM Frankfurt
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesiaeu Staatsbebi und den Frankfurter Nachrich'
(Expedition: am Geistpssörtchen, Schlachthausgasie 21.)
M 52» SamsLag den 2. März 1861.
NeberbLLck der Ereigniffs im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 2. März. (Zur Situation.) Das Journal des Debats und die Pariser Korrespondenzen meldeten, Frankreich habe in der Conferenz die Ermächtigung zur Occupation Syriens, bis die Ruhe gesichert, also bis auf Weiteres und ohne bestimmte Angabe eines Termins beantragt. Dies wurde in unterrichteten preußischen Kreisen bestätigt. Man erfährt außerdem, daß die Pforte zwar nicht gegen die Occupation protestirt, sich aber, auf ein förmliches Expose der Lage gestützt, gegen die Verlängerung ausgesprochen habe und nur eine kurze, für die Räumung nöthige Zeit zugestehen wollte. England unterstützt die Pforte darin, und da die beiden Gesichtspunkte nicht leicht vermittelt werden konnten, so berichteten die Gesandten an ihre Regierungen. Frankreich soll für seinen Vorschlag geltend machen, nicht nur, daß bei der Festsetzung eines Termins die Drusen ihn abwarten würden, um die Scenen, welche die Occupation herbeigeführt, zu erneuern, sondern auch, daß dadurch die Arbeiten der europäischen Commission behindert werden könnten, indem, wenn die Organisation vor dem Abzug der Truppen nicht beendet sei, die Commission nichts mehr durchsetzen werde. Im Urbrigen beharrt Frankreich auf seinem Thema, es sei der Mandatar Europa's, bereit, seinen Auftrag zurückzugeben, aber dann außer Stande, die Verantwortlichkeit für die Folgen zu übernehmen. Die Pforte wird nun aber, so viel bis jetzt verlautet, in die einfache Verlängerung ohne Festsetzung eines Termins nicht willigen, und man ist begierig, zu erfahren, ob und wie, selbst in der Voraussetzung daß die Mächte auch den gegenwärtigen Vorschlag Frankreichs genehmigen sollten, über den Widerstand der Pforte und Englands hinwegzukommen sein wird. — Daß zwischen Preußen und Oesterreich wegen Kurhessens nicht verhandelt wird, ist schon gemeldet. Die Neue Münchener Zeitung, die das falsche Gerücht gebracht hatte, fügt hinzu, der Bundestag könne von seinem Standpuncte in der Sache, ohne eine Inkonsequenz zu begehen, nicht abweichen. Es ist das die gewöhnliche Verkennung der Natur und Stellung des Bundestages. Dieser stellt keine staatsrechtliche Gewalt dar, sondern nur eine Conferenz von Gesandten, die in jedem einzelnen Falle bet ihren Regierungen Instructionen einzuholen haben. Diese haben 1852 einen Irrthum begangen und können ihn einfach durch die Wiederherstellung des verletzten Rechtes wieder gut machen, wozu sie denn auch dringend verpflichtet sind.