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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, z^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehördeen, M^M^^MS' und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtcheu, Schlachthausgasie 2t.)

Jg 26. Donnerstag den 31. Januar 1861.

AbonnementSprets für's halbe Jahr 2 p. 30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Ltnrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete -er politischen und materiellen Interessen.

CFrankfnrt, 31. Januar. (Die neuen deutschen Maße.) In den Sitzungen der vergangenen Wochen hat die Commission für einheitliches deutsches Maß und Gewicht bis jetzt folgende Resultate gewonnen: Für das als Einheit des Längen­maßes gewählte französische Meter soll der Napre Meter beibehalten werden, und man hat demnach die Benennung „Stab", welche vvn Hannover empfohlen war, nicht ange­nommen, um zum Vortheil des internationalen Verkehrs auch in der Schreibung die Identität des Maßes erkennen zu lassen. Die Theilung des Meters betreffend, hat man zwar prinzipiell die vollständige decimale Zerfällnng in 10 Decimeter, 100 Cen- timeter, 1000 Millimeter angenommen, daneben aber auch eine vereinfachte Einthei- lung und Nomenklatur aufgestellt, wonach mit Ausschluß des Zehntels, das Meter direct in 100 Cent, das Cent in 10 Mill zerfallen soll. Die doppelten Benennungen derselben Maßgrößen können zu Mißverständnissen nicht Anlaß geben, da die Namen der einen Reihe eben nur durch Streichung der spätern Sylben aus jenen der anderen Reihe gebildet sind. Das Meter soll auch, unter Beseitigung jedes anderen Ellen- maßes, zum Messen der Zeugwaaren gebraucht, hierbei aber in doppelter Weise einge­theilt werden, nämlich auf der einen Seite decimal, in 100 Cent, (was besonders wegen Messung der Stoffbreiten zweckdienlich erscheint), und auf der andern Seite in V2/ Vr, Vs, Vis, um der im gewöhnlichen Leben gerade bei Ellenwaaren so bequemen Gewohn­heit Rechnung zu tragen. Diese letztere Theilungsweise, durch Halbiren, würde jedoch nur nebenher als gesetzlich zugelassen (nicht als absolut verbindlich) anzusehen sein. Als Bergwerksmaß ist das Lachter — 2 Meter (wie es in Sachsen jetzt schon besteht) vorgeschlagen und angenommen; dasselbe wäre in 100 Theile (Zoll oder Lachterzoll, auch Schlechtweg Hundertel genannt) zu theilen. Als Wegemaß hat man die Meile = 7500 Meter beschlossen, welche von der geographischen Meile und den in Deutschland jetzt üblichen Post- oder Straßenmeilen unbedeutend abweicht. Das Kilometer —1000 Meter soll da, wo man ein solches kleineres Wegmaß etwa wünschenswerth hält, zu­lässig sein; ebenso eine Ruthe von 5 Meter, welche in der Meile 1500 mal enthalten ist. Das Flächenmaß für Grundstücke und Ländereien erhält als Einheit und Grund­lage naturgemäß das Quadrat-Meter, welches decimal getheilt wird. AlS größere Ein-